Brexit

Nach dem bereits zum 1. Februar 2020 erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist das Vereinigte Königreich mit Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 nun auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausgeschieden. Seit dem 1. Januar 2021 ist das kurz zuvor vereinbarte Handels- und Kooperationsabkommen vorläufig in Kraft und regelt seither die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

Wenige Tage vor Ablauf der Übergangsphase haben sich die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (VK) am 24. Dezember 2020 auf ein geeinigt. Nach Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten der EU am 29. Dezember 2020 sowie des britischen Parlaments am 30. Dezember 2020 trat das Abkommen am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Ein Auslaufen der Übergangsphase ohne Anschlussregelung konnte damit gerade noch rechtzeitig verhindert werden. Für die vollständige Ratifizierung des Abkommens bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.
 
Die EU und das VK sind weiterhin enge Partner. Viele Unternehmen und Arbeitnehmer auf beiden Seiten sind auf eine intensive Zusammenarbeit angewiesen. Die nun erzielte Einigung ist Ausdruck einer weiterhin engen Beziehung zwischen der EU und dem VK. Das Abkommen sorgt für Klarheit für alle und setzt den Grundstein für eine auch zukünftig umfassende Wirtschaftspartnerschaft.
 
Gleichwohl sind mit dem Ende der Übergangsphase und dem neuen Handels- und Kooperationsabkommen verbunden, auf die sich Unternehmen und Beschäftigte vorbereiten müssen. Abweichende nationalstaatliche Regelungen – etwa zu Aufenthalt und Anerkennung von Qualifikationen – werden künftig die Dienstleistungserbringung und teils auch konzerninterne Entsendungen deutlich erschweren.
 
Zwischen dem Austritt des VKs aus der EU am 1. Februar 2020 und dem 31. Dezember 2020 hatte bisher das Austrittsabkommen den Übergang geregelt und in wichtigen Bereichen für Planungssicherheit für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern beigetragen. So galt bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich fort. Darüber hinaus sichert das Austrittsabkommen langfristig die Rechte von Bürgern (), die vor dem Ende der Übergangszeit Gebrauch von ihrem Freizügigkeitsrecht gemacht haben.

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