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Mit Nachhaltigkeitsfaktor Lasten fair zwischen den Generationen verteilen
Um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und die mit ihr verbundenen Lasten fair zu verteilen, sollte in Anlehnung an den Stabilisierungsmechanismus in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in der Sozialen Pflegeversicherung ein „Nachhaltigkeitsfaktor“ eingeführt werden.
Subsidiarität stärken
Damit sich die Soziale Pflegeversicherung auf jene Pflegefälle konzentrieren kann, die aufgrund einer langen Pflegebedürftigkeit sehr hohe Kosten tragen müssen, sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit gestaffelt nach Pflegegraden kein Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung bestehen (Karenzzeit), der Entlastungsbetrag gestrichen und die Leistungszuschläge zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim auf die Personengruppen mit sehr langen Aufenthalten (2 Jahre und mehr) begrenzt werden.Die Eigenverantwortung der Versicherten muss gestärkt werden – auch in Bezug auf die finanzielle Vorsorge. Der „Pflege-Bahr“ und andere Angebote leisten einen wertvollen Beitrag, etwas gegen eine drohende Finanzierungslücke im Pflegefall zu tun und helfen damit, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden. Diese kapitalgedeckte private Vorsorge muss weiter ausgebaut werden. Im Umlagesystem der sozialen Pflegeversicherung drohen sonst gravierende intergenerative Umverteilungen.
Aufgaben, die nicht der Absicherung des Pflegerisikos dienen, wie die rentenrechtliche Sicherung pflegender Angehöriger, Ausbildungskosten oder pandemiebedingte Sonderausgaben, müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem müssen die Länder vollumfänglich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen.
Damit würde die Soziale Pflegeversicherung einmalig um 5 Mrd. € und zusätzlich jährlich um rund 7 Mrd. € entlastet und die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnenden um durchschnittlich rd. 630 € pro Monat gesenkt.
Hingegen wären Steuermittel nicht sachgerecht für die reine Abdeckung von Kernleistungen der Sozialen Pflegeversicherung.
Zentraler Reformschritt muss die Entkopplung der Pflegekostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis sein. Der beste Weg hierfür ist die Umstellung der Finanzierung auf einkommensunabhängige Pflegeprämien mit steuerfreier Auszahlung des Arbeitgeberanteils in den Bruttolohn und Sozialausgleich für Einkommensschwache. Die heutigen lohnorientierten Beiträge wirken wie eine Strafsteuer auf Arbeit. Sollte dies nicht politisch durchsetzbar sein, muss zumindest der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung gesetzlich auf dem bestehenden Niveau festgeschrieben werden. Zukünftige Ausgabensteigerungen, die über das Wachstum der Grundlohnsumme hinaus gehen, müssen dann über Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden.
Neu seit 1. Juli 2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Pflegeversicherung
Zum 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
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