Die BDA hat sich mit mehreren gesellschaftspolitischen Akteuren zur Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform zusammengeschlossen und Leitplanken für eine zukunftssichere Pflege entwickelt.
Neu seit 1. Juli 2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Pflegeversicherung
Zum 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Für die häufigsten Fragen hat die BDA ein FAQ und Muster zu Ihrer Unterstützung erstellt:
Informationen erhalten unsere Mitglieder auch in unseren regelmäßigen BDA-Praxisseminaren:
Weitere interessante Links zum Thema:
Durchschnittlicher Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung steigt; Angaben in Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zum 1. Januar eines Jahres; Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2017