Globale Lieferketten

Die deutsche Wirtschaft ist bereits seit Jahren sehr aktiv bei der Wahrnehmung ihrer CSR- und Nachhaltigkeitsaktivitäten in globalen Lieferketten

Viele – vor allem größere – deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren eigene CSR-/Nachhaltigkeitsabteilungen eingerichtet. So arbeiten insbesondere bei großen Unternehmen immer mehr Mitarbeiter direkt im Bereich CSR/Nachhaltigkeit. Aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen haben in den letzten Jahren Maßnahmen im Bereich CSR ergriffen. Im Rahmen ihrer CSR-/Nachhaltigkeitsstrategie haben viele Unternehmen auch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen getroffen.

Gesellschaftliches Engagement ist fester Bestandteil der gewachsenen deutschen Unternehmenskultur. Deutsche Unternehmen engagieren sich allein im sozialen Bereich jährlich mit 11,2 Mrd. €. Darüber hinaus bestehen eine Vielzahl von Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene, um die Ideen von CSR und Nachhaltigkeit zu fördern, wie beispielsweise der UN Global Compact Netzwerk und Deutsches Global Compact Netzwerk, das Bündnis für nachhaltige Textilien, Together for Sustainability (TfS), Chemie³, Bettercoal usw..

Die deutschen Unternehmen genießen im Zuge ihres außenwirtschaftlichen Engagements einen sehr guten Ruf
Unternehmen aus Deutschland leisten durch ihre lokale Präsenz wesentliche Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung an Auslandsstandorten (Studie Nachhaltigkeit durch Präsenz – Beiträge deutscher Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung an internationalen Standorten). Unternehmen übertragen bei ihrem ausländischen Engagement Standards und Vorgehensweisen häufig. 81Prozent der Unternehmen liegen gleichauf oder über den Standard der lokalen Wettbewerber. Das Auslandsengagement der deutschen Unternehmen ist langfristig. Fast alle Unternehmen planen, dauerhaft mit der eigenen Niederlassung im Ausland vertreten zu sein. Deutsche Arbeitgeber sind deshalb weltweit bei Arbeitnehmern höchst gefragt und gelten als besonders attraktiv.
Geplante Wertschöpfungskettenregulierung der EU

Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über die Nachhaltigkeit von Unternehmen veröffentlicht. Dadurch sollen bestimmten Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union verschiedene Sorgfaltspflichten sowie eine zivilrechtliche Haftung in Bezug auf die Verletzung einer Vielzahl von internationalen Abkommen entlang ihrer Wertschöpfungskette auferlegt werden.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission ist jedoch keine Hilfe, um das bestehende Engagement deutscher Unternehmen weiter auszubauen. Durch die dort aufgestellten unklaren Sorgfaltspflichten, die daraus folgende unverhältnismäßige Bürokratie mitsamt den Berichtspflichten sowie einer unkalkulierbaren Haftung, würden die meisten deutschen Unternehmen schlichtweg überfordern. Dabei überschätzt der Richtlinienentwurf die tatsächlichen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Unternehmen und macht sie für Umstände haftbar, die von ihnen weder zu vertreten noch beeinflussbar sind. Zwar werden kleinere Unternehmen auf den ersten Blick vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, jedoch werden sie als Teil der Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen in vielerlei Hinsicht stark betroffen sein.

Komplexität globaler Lieferketten anerkennen

Viele große deutsche Unternehmen haben direkte Zulieferer (tier-1) im hohen fünfstelligen Bereich. Einige Konzerne haben über 100.000 direkte Zulieferer. Die davorliegenden Zulieferstufen können Millionen von Unternehmen erfassen. Deutschland importierte im Jahr 2018 Waren aus dem Ausland im Wert von 1.089,8 Mrd. Euro, pro Tag ca. 3 Mrd. Euro.

 

„Globale Lieferketten sind komplex, vielfältig und fragmentiert. … Sie haben zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verringerung von Armut und zum Unternehmertum beigetragen und können einen Beitrag zum Übergang von der informellen zur formellen Wirtschaft leisten.“


(Quelle: Tripartistischen Entschließung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) 2016 zu menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten)
Forderung nach Haftung für globale Lieferketten problematisch
Forderungen zur Einführung von Haftungen von Unternehmen für globale Lieferketten sind sehr problematisch. Die UN/OECD-Standards sehen explizit keine Haftung vor. Eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für das Verhalten von unabhängigen Geschäftspartnern und Dritten ist nicht in Übereinstimmung mit den autoritativen internationalen Standards. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bestimmen (Kap. II, A. 12, S. 2): „Die Verantwortung soll aber nicht von dem Verursacher eines negativen Effekts auf das Unternehmen verlagert werden, mit dem der Verursacher eine Geschäftsbeziehung unterhält.“ Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sehen vor (UN-Leitprinzip 22, Kommentar, Abs. 3): „Sind nachteilige Auswirkungen eingetreten, die das Wirtschaftsunternehmen nicht verursacht oder zu denen es nicht beigetragen hat, die aber wegen einer Geschäftsbeziehung unmittelbar mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen verbunden sind, verlangt die Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nicht, selbst für Wiedergutmachung („remediation“: Nachbesserung, Abhilfe) zu sorgen …“
Negative entwicklungspolitische Auswirkungen beachten

Um haftungsrechtliche Risiken zu minimieren, würden Unternehmen gezwungen sein, Lieferketten zu verkürzen und sich aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückziehen und Geschäftstätigkeiten einzustellen („cut and run“ statt des erforderlichen „stay and improve“). Der globale Handel würde beschädigt und viele Beschäftige in Entwicklungs- und Schwellenländern ihre Arbeitsstelle verlieren und KMUs aus diesen Ländern der Zugang zu globalen Lieferketten versperrt werden (vgl. Studie Ökonomische Bewertung eines Lieferkettengesetzes, Institut für Weltwirtschaft Kiel).

Dabei muss beachtet werden, dass fast 2 von 3 Arbeitnehmern (62%) weltweit sind im informellen Sektor tätig sind. Zu den international anerkannten Menschenrechten gehören auch die Prinzipien hinsichtlich der grundlegenden Rechte in den 8 ILO-Kernarbeitsnormen. Von 187 ILO-Staaten haben 41 nicht alle 8 ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert, darunter wichtigen Industrienationen.

Die Einführung einer unrealistischen Lieferkettenhaftung würde auch die Bemühungen der Bundesregierung selbst konterkarieren, Unternehmen für ein Engagement und Investitionen in Afrika zu gewinnen. Ein solches Engagement ist den Unternehmen nicht möglich, wenn sie dabei unkalkulierbare Rechtsrisiken auf sich nehmen müssen. Der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V. führt aus (PM, 26. März 2019): „Eine rigide gesetzliche Regelung für menschenrechtliche Sorgfalt kann zu einem Rückzug deutscher Unternehmen aus den heraufordernden Märkten auf dem afrikanischen Kontinent führen und gefährdet Investitionen und die Geschäftstätigkeit in afrikanischen Ländern.“ Wichtig sind positive Maßnahmen in den Entwicklungs- und Schwellenländern vor Ort, da über globale Lieferketten 80% der Arbeitnehmer gar nicht erreicht werden.


12. Dezember 2022

Globale Lieferketten

Die deutsche Wirtschaft ist bereits seit Jahren sehr aktiv bei der Wahrnehmung ihrer CSR- und Nachhaltigkeitsaktivitäten in globalen Lieferketten Viele – vor allem größere – deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren eigene CSR-/Nachhaltigkeitsabteilungen eingerichtet. So arbeiten insbesondere bei großen Unternehmen immer mehr Mitarbeiter direkt im Bereich CSR/Nachhaltigkeit. Aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen haben in den letzten Jahren Maßnahmen im Bereich CSR ergriffen. Im Rahmen ihrer CSR-/Nachhaltigkeitsstrategie haben viele Unternehmen auch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen getroffen.