Gerhard F. Braun BDA-Präsidiumsmitglied, ehemaliger Vorsitzender BDA-Ausschuss Bildung (gemeinsam mit BDI)
Durchlässigkeit bedeutet nicht nur Wege von der beruflichen Bildung in die Hochschulen – sondern auch von der Hochschule in die berufliche Bildung. Diese ist nicht nur für Studienabbrecherinnen und -abbrecher wichtig, die nach ihrem Abbruch eine duale Ausbildung aufnehmen und für die es auch in der höheren Berufsbildung attraktive Angebote gibt. So ist es bspw. möglich, dass Studienabbrecher mit mindestens 90 erworbenen ECTS und zwei Jahren Berufserfahrung direkt die Aufstiegsfortbildungsprüfung zum/zur Handelsfachwirt/in absolvieren können.
Auch für Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Abschluss ist die berufliche Bildung attraktiv. Hier sind alle Beteiligten – Hochschulen, Unternehmen, Akteure der Berufsbildung – in der Pflicht, verstärkt über die Möglichkeit einer Ausbildungszeitverkürzung bzw. des unmittelbaren Einstiegs in die berufliche Fortbildung statt Ausbildung zu informieren. Gelungene Beispiele sind die Architektin, die sich nach Abschluss des Studiums über eine Qualifizierungsprüfung zur Gebäudeenergieberaterin Handwerkskammer (HWK) weiterqualifiziert, der BWL-Absolvent, der die Fortbildungsprüfung zum Bilanzbuchhalter ablegt oder die Absolventin eines Pädagogikstudiums, die eine Fortbildung zur Berufspädagogin absolviert.