BDA AGENDA 18/2024 | THEMA DER WOCHE | 12. Spetember 2024
Der Bundestag startet die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025
Mit einiger Kraftanstrengung hat die Bundesregierung sich auf einen gemeinsamen Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 einigen können. Damit ist aber nur die erste Hürde genommen, denn nun muss der Entwurf noch das Parlament passieren. Und – interpretiert man Aussagen von Oppositionspolitikern richtig – auch eine Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht könnte noch anstehen. Damit wird deutlich, dass die sprichwörtliche Messe noch nicht gelesen ist. Die Budgetplanung für das Jahr 2025 steht nach wie vor auf äußerst wackligen Beinen.
Zumindest formell hält sich die Bundesregierung an die Vorgaben der Schuldenbremse. Die im Haushaltsplan ausgewiesene Nettokreditaufnahme liegt bei 51,3 Mrd. Euro und damit im zulässigen Rahmen. Das eigentlich angedachte Ziel der Schuldenbremse, nämlich die finanzpolitische Restriktion der Politik verbunden mit dem klaren Auftrag, finanzielle Spielräume durch Ausgabenpriorisierung zu erreichen, wird jedoch von der Ampel-Regierung konsequent umgangen. Trotz Schuldenbremse ist man weit entfernt von einer strukturellen Reform der Ausgaben des Bundes. Die Pläne der Ampel sehen lediglich eine Verschleierung kreditfinanzierter Ausgaben durch die Vergabe von Darlehen und Einrichtung von Sondervermögen vor. Rechnet man diese Kreditaufnahme auf diejenige im Bundeshausalt hinzu, kommt man auf eine Nettokreditaufnahme von 86,9 Mrd. Euro. Der Bundesrechnungshof stellt außerdem bspw. die von der Bundesregierung veranschlagten Einsparungen beim Bürgergeld i.H.v. 5,3 Mrd. Euro infrage.
Weitere 12 Mrd. Euro will die Regierung durch eine globale Minderausgabe „einsparen“. Konkret hofft man also darauf, dass eingeplante Mittel letztlich doch nicht ausgegeben werden. Hinzu kommt eine globale Mehreinnahme i.H.v. 6,9 Mrd. Euro, die sich vor allem aus Effekten durch die kürzlich vorgestellte Wachstumsinitiative ergeben soll. Dieses Vorhabenpaket enthält insgesamt 49 Maßnahmen. Beschäftigung, private Investitionen und Konsumtätigkeit der Haushalte sollen angeregt werden. Die Bewertung der erwarteten Wachstumseffekte leuchtet aber nicht ein: Geschätzt wird ein langfristiger Potenzialwachstumsanstieg von 0,5 % pro Jahr ab 2025. Die Bundesregierung hat Berechnungen angestellt, welcher Anteil die einzelnen Maßnahmen an diesen 0,5 % Wachstum haben werden. Diese sind aber nicht veröffentlicht worden.
Weder ist nachvollziehbar, wie die Effekte der Wachstumsinitiative ausfallen werden, noch wird klar, in welcher Höhe im kommenden Jahr Steuermehreinnahmen zustande kommen sollen. Bisher ist erst ein Bruchteil der angekündigten Maßnahmen durch das Bundeskabinett beschlossen und in Gesetzesform gegossen worden. Bis zu der Entfaltung möglicher Wachstumseffekte ist es daher noch ein weiter Weg.
Finanz- und wirtschaftspolitisch stehen unsichere Zeiten bevor. Sollten sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem Haushaltsentwurf verdichten, drohen auch viele geplante Maßnahmen zu kippen, darunter womöglich auch wichtige Vorhaben für die Unternehmen. Es liegt nun an den Haushaltspolitikern des Bundestages, die noch offenen Fragen im Haushaltsplan zu klären.