Fragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FAQ)
Stand: 15. April 2025
Inhaltsverzeichnis
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
- Kurzfristige und langfristige Mobilität (Blaue Karte EU) (§§ 18h und 18i AufenthG)
- Spielräume bei Gehaltsschwellen und Altersgrenzen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 3 BeschV)
- Fachkräftetitel als Anspruchstitel (§ 5 Abs. 2 und 3 AufenthG)
- Möglichkeit des Elternnachzugs (§ 36 Abs. 3 AufenthG)
- Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV)
- Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 2a BeschV)
- Saisonabhängige Beschäftigung (§ 15a BeschV) und Abgrenzung zur neuen kontingentierten Kurzzeitbeschäftigung (§ 15d BeschV)
- Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (§ 15d BeschV)
- Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten (§ 16b Abs. 3 AufenthG)
- Nebenbeschäftigung bei Sprachkursen (§ 16f AufenthG)
- Weiterentwicklung der Ausbildungsduldung zu Aufenthaltstitel (§ 16g und § 60c AufenthG)
- Chancenkarte (§§ 20a und b AufenthG)
- Digitales Auslandsportal (Visaportal)
Das vollständige FAQ-Dokument steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.