ESSPass zügig einführen – digitale A1-Verfahren für einfachere Mobilität
Positionspapier zum geplanten Verordnungsvorschlag für einen Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPass) der Europäischen Kommission
Februar 2026
Zusammenfassung
Die Digitalisierung der Sozialversicherungskoordination ist längst überfällig. Jahrzehntelang wurden Unternehmen mit papierbasierter Bürokratie und fragmentierten Verfahren belastet, die grenzüberschreitende Mobilität unnötig erschweren und die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt hemmen. Die Arbeitsmobilität muss als grundlegende Freiheit im Binnenmarkt dringend vereinfacht werden.
Mit dem ESSPass und der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) stehen endlich digitale Instrumente zur Verfügung, die eine echte Entlastung der betrieblichen Praxis etwa beim A1-Verfahren versprechen – vorausgesetzt, sie werden zügig, verbindlich und in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Doch Digitalisierung allein reicht nicht: Parallel muss die A1-Bürokratie bei Kurzzeitaufenthalten rechtlich abgebaut werden.
Eine konsequente, EU-weit abgestimmte Umsetzung mit klaren Fristen vor Ende dieses Jahrzehnts ist unerlässlich, um Unternehmen wirksam zu entlasten und grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt nachhaltig zu stärken.
Im Einzelnen
Sozialversicherungskoordination modernisieren
Der ESSPass ist ein wichtiger Schritt hin zu einfacheren, digitalen Verfahren im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und muss rasch eingeführt werden. Er ermöglicht die grenzüberschreitende Echtzeit-Überprüfung zentraler Sozialversicherungsdokumente wie der A1-Bescheinigung oder der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Koordinierung der sozialen Sicherheit in der EU.
Entscheidend sind ein ambitionierter Zeitplan, eine belastbare IT-Infrastruktur und eine ausreichende Finanzierung, so dass der ESSPass in der Betriebspraxis noch vor Ende dieses Jahrzehnts genutzt werden kann.
Solange A1-Bescheinigungen überwiegend als einfache PDF-Dokumente ohne EU-weit einheitliche Online-Verifizierung ausgegeben werden, bleiben Echtheit und Gültigkeit in der Praxis schwer überprüfbar. Dies führt zu unnötig aufwendigen Kontrollen und begünstigt Fehler und Missbrauch.
Der ESSPass muss als einheitliches, EU-weit anerkanntes Verifizierungsinstrument für Kontrollen etabliert werden. Nationale Sonderwege oder zusätzliche Nachweispflichten für Unternehmen dürfen nicht bestehen, wenn eine digitale Verifizierung über den ESSPass möglich ist.
Zugleich kann der ESSPass dazu beitragen, Missbrauch und Fälschungen zu erschweren. Die Betrugsbekämpfung muss verhältnismäßig bleiben und darf rechtstreue Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Verhältnismäßiger Datenschutz, nationale Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten sind dabei uneingeschränkt zu wahren.
Die ausstellenden Behörden sind verantwortlich für Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der Daten. Unternehmen dürfen nicht für technische Fehler, Systemausfälle oder verspätete Aktualisierungen haftbar gemacht werden.
A1-Bürokratie abschaffen
Die vollständige Befreiung von unnötiger A1-Bürokratie bei kurzen Einsätzen muss parallel zur Digitalisierung Priorität haben. Dienst- und Geschäftsreisen sowie kurzzeitige und kurzfristige Entsendungen sowie Notfalleinsätze im Binnenmarkt müssen – mit Ausnahme des Baugewerbes – vollständig von der Pflicht zur A1-Bescheinigung befreit werden, da sie regelmäßig keinen Wechsel des anwendbaren Sozialversicherungsrechts auslösen. Diese unverhältnismäßige Bürokratie belastet Unternehmen ohne erkennbaren Mehrwert und hemmt die Mobilität im Binnenmarkt.
Aufbauend auf den ESSPass ist als nächster Schritt ein EU-weit einheitliches, digitales und mehrsprachiges A1-Antragsverfahren mit harmonisierten Formularen sowie Zugangs- und Authentifizierungsverfahren erforderlich. Das ersetzt den heutigen Flickenteppich nationaler Portale und senkt den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich.
Die technische Zusammenführung des einheitlichen digitalen EU-Entsendeformulars („eDeclaration“) mit der A1-Bescheinigung ist der nächste logische Schritt und muss konsequent dem „once-only“-Prinzip folgen. Der derzeit hohe Verwaltungsaufwand resultiert aus getrennten Verfahren zur Beantragung der A1-Bescheinigung und zur Entsendemeldung, wodurch identische Daten mehrfach und in unterschiedlichen Systemen bereitgestellt werden müssen. Eine doppelte Meldung für die Entsendung ein und desselben Mitarbeiters/Mitarbeiterin ist weder für Unternehmen noch für Behörden zumutbar.
Digitale Identifizierung nutzbar machen
Die EUDI-Wallet muss zügig und verbindlich als zentrale digitale Infrastruktur für grenzüberschreitende Arbeitsmobilität etabliert werden. A1-Bescheinigungen, Entsendemeldungen, Krankenversicherungskarten, Arbeitserlaubnisse, Berufsqualifikationen und der ESSPass müssen vollständig integriert werden – mit klaren Fristen und ohne parallele papierbasierte Verfahren.
Für Personen, die die EUDI-Wallet nicht nutzen können oder wollen, sollten im Einzelfall gleichwertige, ausdruckbare Dokumente bereitstehen. Entscheidend ist eine einheitliche digitale Verifizierung – unabhängig vom Dokumentformat und ohne dass parallele Kontroll- oder Nachweissysteme entstehen.
Das „European Business Wallet" kann darüber hinaus als freiwilliges Instrument Unternehmen bei sicherer, digitaler Identifizierung, Authentifizierung und Signatur unterstützen und den Austausch mit Behörden – etwa bei A1-Bescheinigungen – erheblich erleichtern.
Verbindlichkeit herstellen
Die Umsetzung interoperabler digitaler Lösungen darf nicht der Freiwilligkeit einzelner Mitgliedstaaten überlassen werden. Die Einheit des Binnenmarktes muss auch bei der Arbeitsmobilität in 27 Mitgliedstaaten gewahrt bleiben. Für zentrale Dokumente der Sozialversicherungskoordination braucht es EU-weit verbindliche Standards und Fristen, die für alle Behörden gelten. Das schafft Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Planungssicherheit für Unternehmen.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de
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