Menschenrechte schützen – Bürokratie durch unnötiges Lieferkettengesetz vermeiden


BDA AGENDA 04/21 | THEMA DER WOCHE

In der letzten Woche haben die Bundesminister Heil, Altmaier und Müller die Einigung innerhalb der Bundesregierung zur Einführung eines neuen Lieferkettengesetzes verkündet. Danach sollen neue umfangreiche gesetzliche Sorgfaltspflichten zu globalen Lieferketten für bestimmte Unternehmen eingeführt werden.

Für die Arbeitgeber steht eindeutig fest: Die deutsche Wirtschaft steht uneingeschränkt zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung. Viele Unternehmen engagieren sich seit Jahren im Ausland und tragen dadurch wesentlich zu höheren Standards, besserer Bildung und somit zu Wachstum und Wohlstand bei. Studien belegen, dass Unternehmen aus Deutschland durch ihre lokale Präsenz wesentliche Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung an Auslandsstandorten leisten. Arbeitgeber aus Europa und Deutschland sind weltweit bei Arbeitnehmern höchst gefragt und gelten als besonders attraktiv.

Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie belastet die Wirtschaft und die Funktionsfähigkeit der grenzüberschreitenden Lieferketten erheblich. Vor diesem Hintergrund brauchen wir deshalb jetzt ein Belastungsmoratorium und keine weiteren Steine, die der Wirtschaft in den Weg gelegt werden und so einen wirtschaftlichen Aufschwung erschweren. Zwar ist die Ankündigung der drei Bundesminister zu begrüßen, dass kein neuer zivilrechtlicher Haftungstatbestand geschaffen und es für Unternehmen lediglich eine eingeschränkte Lieferkettenverpflichtung geben soll, jedoch gehen die konkreten Vorschläge aus einem in Berlin zirkulierenden Referentenentwurf des BMAS in die falsche Richtung. Die gemachten Ankündigungen werden schlicht und einfach nicht umgesetzt.

Nach dem Entwurf geht es nämlich nicht nur um Menschenrechte – wie dies aber in dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und dem Koalitionsvertrag vorgesehen ist – sondern auch um Umweltabkommen sowie die Themen Löhne und Arbeitsschutz. Des Weiteren soll den Unternehmen für die gesamte globale Lieferkette Pflichten auferlegt werden, nicht nur für die erste Zulieferstufe (tier-1). Sie müssen „unverzüglich“ bei Kenntnis über mögliche Verletzungen einen umfangreichen Maßnahmenkatalog umsetzen und haben somit eine rechtsverbindliche Einwirkungspflichten auf die Lieferkette. Flankiert wird dies damit, dass NGOs und Gewerkschaften das Recht erhalten sollen, im eigenen Namen Ansprüche geltend zu machen (Prozessstandschaft).

Und schließlich sollen sich die neuen Sorgfaltspflichten nicht nur auf globale Lieferketten, sondern auch auf den gesamten „eigenen Geschäftsbereich“ der Unternehmen auch hier in Deutschland beziehen. Es ist also nicht nur um ein Gesetz zur Regulierung globaler Lieferketten, wie angekündigt.

Kurzum, zentrale Korrekturen sind dringend notwendig, damit die gemachten Ankündigungen und Vorgaben des Koalitionsvertrages auch tatsächlich umgesetzt werden. Wie immer gilt: Ein Gesetz muss praktikabel ausgestaltet und für die Unternehmen in ihrer täglichen Praxis umsetzbar sein. Bis dahin ist es noch ein langer Weg.