Mindestlohnschwindel widerlegt


BDA AGENDA 26/23 | KOMMENTAR DER WOCHE | 14. Dezember 2023

Steffen Kampeter, BDA-Hauptgeschäftsführer

Arbeitgeberpräsident Dulger hat diese Woche bereits darauf hingewiesen, dass die SPD auf ihrem Bundesparteitag den nächsten Wortbruch beim Mindestlohn vorbereitet hat. Und Propaganda bleibt Propaganda – egal ob sie von der Bundesregierung oder den Gewerkschaften - oder von Landessozialministern betrieben wird. Eine Falschbehauptung der Propaganda hat das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) nun wissenschaftlich widerlegt. Die Behauptung der Mindestlohn steige nicht und sei nicht hoch genug. Die Mindestlohnkommission habe keine anständige Arbeit gemacht. Die wissenschaftliche Entzauberung der Propaganda liest sich In der Zusammenfassung so:

  • Trotz Inflation ist die Kaufkraft des Mindestlohns im September 2023 um rund 12 Prozent höher als zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung im Januar 2015.
  • Dass der Mindestlohn aktuell deutlich stärker gestiegen ist als die Tariflöhne, ist in der Mehrheit der OECD-Länder zu beobachten. Der reale Mindestlohnanstieg fällt jedoch in Deutschland vergleichsweise groß aus.

Das wurde von anderen gerne verdreht. Die Lippenbekenntnisse zu Sozialpartnerschaft und Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission müssen angesichts der Fakten wie Hohn für die in der Kommission Tätigen klingen. Die Gewerkschaften sollten stolz auf das sein, was die Sozialpartner bis zum politischen Eingriff nach der Bundestagswahl erreicht haben: Gleichschritt von Tariflöhnen und Mindestlohn – besser als die Inflation. Die Ampel – an ihrer Spitze der Bundeskanzler – können nicht behaupten, die jüngste Anpassung der Kommission spiegele nicht die Lohn- und Gehaltsentwicklung wider. Und manche Landespropagandisten sollten dies gleichwohl nicht tun.

Die Kommission wird bis zum 30. Juni 2025 den nächsten Anpassungsvorschlag vorlegen. Dann werden wesentliche Tarifabschlüsse in den Tariflohnindex einfließen. Ohne politischen Einfluss werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Mindestlohnkommission sicher einen sachgerechten Beschluss fassen. Vielleicht gelingt es der Kommission sich sogar eine Geschäftsordnung zu geben, die eine einvernehmliche Lösung erleichtert. Eine entsprechende Geschäftsordnung hat bisher keine Mehrheit erhalten – an den Arbeitgebervertretern lag es nicht. Die alte Geschäftsordnung war von den Gewerkschaften nicht mehr für sachgerecht gehalten worden. Schade. Aber wie heißt es so schön: Neues Jahr – neues Glück! Es bleibt spannend.