Keine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung!


 
BDA AGENDA 19/22 | Thema der Woche | 29. September 2022

Politischen Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung ist eine Absage zu erteilen. Für die Arbeitgeber wäre dies eine massive zusätzliche Belastung in Höhe von 6,5 Mrd. € und für die betroffenen Versicherten eine Beitragserhöhung um 46 %. Wir brauchen in der jetzigen Situation Entlastungen und nicht weitere Belastungen für die Wirtschaft und die Bürger. Die Finanzierungslücke in der Krankenversicherung lässt sich auch anders schließen.

Die Finanzsituation in der Krankenversicherung ist besorgniserregend und die Finanzierungslücke im Jahr 2023 von ca. 17 Mrd. € muss kurzfristig geschlossen werden. Dies darf aber nicht dazu verleiten, als vermeintlich schnelle Lösung eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu fordern. Es ist mehr als irritierend, wenn hier sogar einzelnen Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „Parteikompass“ offenbar kurz verlorengegangen ist.

Mit einer solchen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ließen sich zwar schnell 13 Mrd. € Mehreinnahmen für die Krankenversicherung generieren, aber dies würde zu einer entsprechenden Explosion der Lohnzusatzkosten für Arbeitgeber führen. Es würde wie eine Strafabgabe für besonders qualifizierte Arbeitsplätze wirken. Die Hälfte des erzielten Finanzierungsbeitrags von 13 Mrd. € müssten aufgrund der paritätischen Finanzierung die Arbeitgeber tragen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung würde den Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung für die Betroffenen von 933 € je Monat auf 1.361 € je Monat in die Höhe treiben. Das ist eine Beitragserhöhung um 46 %!

Wir brauchen in der aktuellen Situation keine weitere Belastung, sondern vielmehr eine Entlastung. Um die Zeit zu überbrücken, bis die notwendigen echten Strukturreformen in der GKV wirken, müssen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite schnell Maßnahmen ergriffen werden, damit die Beiträge nicht ansteigen. Die Finanzen der GKV lassen sich kurzfristig stabilisieren, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten. Hierzu zählen unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen – kostendeckende Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende (ca. 10 Mrd. €) und die Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen (ca. 6 Mrd. €) – sowie die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für alle Krankenversicherungsleistungen mit bislang vollem Mehrwertsteuersatz (ca. 4,7 Mrd. € bei Arzneimitteln und ca. 0,6 Mrd. € bei Hilfsmitteln).

Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sollten hingegen unterbleiben!