BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zum heute vorgelegten Vorschlag zur Einführung von EU-Regulierung zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten:
Mit Richtlinienvorschlag droht massive Überforderung und enorme Unsicherheit für Unternehmen
Berlin, 23. Februar 2022. „Die Achtung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt sind für deutsche und europäische Unternehmen selbstverständlich. Sie nehmen ihre unternehmerische Verantwortung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern bewusst wahr. Es ist wichtig, dass das EU-Lieferkettengesetz Unternehmen bei der Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt und sie nicht überfordert.
Leider droht mit dem heute veröffentlichten Richtlinienvorschlag eine massive Überforderung. Das deutsche Gesetz ist noch nicht einmal umgesetzt, schon werden auf europäischer Ebene Verschärfungen geplant. Von kleinen und mittleren Unternehmen mit 500 oder 250 Beschäftigten kann nicht verlangt werden, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu überwachen, geschweige denn entsprechenden Einfluss auf Dritte in weit entfernten Regionen zu nehmen. Die geforderte Verantwortung für Zulieferer über die unmittelbaren Geschäftspartner hinaus ist zu weitgehend. Eine umfangreiche zivilrechtliche Haftung birgt enorme Unsicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer.“
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