Fokus auf Berufsorientierung: Neue Allianz für Aus- und Weiterbildung geschlossen


BDA AGENDA 11/23 | THEMA DER WOCHE | 01. Juni 2023

Der Ausbildungsmarkt hat sich gedreht: Engpassfaktor sind nicht die Ausbildungsplätze, sondern die Bewerberinnen und Bewerber. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung setzt zur Sicherung des Fachkräftenachwuchs auf Berufsorientierung und Gewinnung von Auszubildenden.

Am 24. Mai 2023 haben Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und weitere Spitzenvertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften mit den Bundesministern für Wirtschaft, Arbeit und Bildung sowie weiteren Partnern die neue Vereinbarung der Ausbildungsallianz für die Jahre 2023-2026 abgeschlossen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Die Gewinnung von jungen Menschen für die Ausbildung und ihr Ausbildungserfolg sind zentral für die nachhaltige Sicherung von Fachkräften und für die Stabilisierung unseres Sozialsystems. Damit ist sie Chefsache!

Die BDA hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Berufsorientierung insbesondere auch am Gymnasium im Fokus der Allianz-Vereinbarung steht. Dazu gehört ein neues Praktikumsprogramm der BA für alle Schulabsolventen, die sich noch nicht für einen Beruf entscheiden können oder wollen. Dies ist dringend notwendig, um die Chancen einer dualen Ausbildung noch besser deutlich zu machen: Ende Mai waren noch 275.500 Ausbildungsplätze unbesetzt. Gemeinsam wollen wir in der Allianz auch erreichen, dass in der Umsetzung des neuen Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ Auszubildende ebenso wie Studierende berücksichtigt werden. Außerdem wollen wir die Chancen der Assistierten Ausbildung (AsA) zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden noch bekannter machen.

Die wirtschaftsseitigen Allianzpartner (BDA, DIHK, ZDH, BFB) haben die Allianz unter dem ausdrücklichen Vorbehalt geschlossen, dass die „Ausbildungsgarantie“ der Bundesregierung, die zurzeit im „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ in der parlamentarischen Beratung ist, im Vergleich zur Kabinettsfassung keine Verschärfungen erfährt. Insbesondere muss die Öffnung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) für sog. „Marktbenachteiligte“ eng begrenzt bleiben auf die wenigen Regionen mit deutlich mehr Ausbildungsbewerbern als Angeboten. Ausbildungsbetriebe haben kein Verständnis, wenn ihre Plätze unbesetzt bleiben und zugleich Jugendliche in teuren und praxisferneren Maßnahmen „versorgt“ werden.

Die seit 2015 bestehende „Chancengarantie“ der Allianz besteht auch in den kommenden Jahren fort: Alle bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber, die zum 30. September noch unversorgt sind, erhalten mindestens drei Angebote für eine betriebliche Ausbildung. So entsteht Verlässlichkeit und eine Basis für das bestmögliche Matching von Angebot und Nachfrage auch noch kurz vor Beginn des Ausbildungsjahres.