Familienstartzeit betrifft alle

BDA AGENDA 8/23 | Thema der Woche | 20. April 2023

Das Bundesfamilienministerium hat einen Referentenentwurf für eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin bei der Geburt eines Kindes vorgelegt. Die Kosten sollen die Arbeitgeber tragen. Da passt einiges nicht zusammen.

Wir begrüßen, dass immer mehr Väter oder Partner oder Partnerinnen mit der Geburt ihrer Kinder zunehmend mehr Verantwortung übernehmen wollen. Arbeitgeber unterstützen diesen gesellschaftlichen Wandel. Er kann dazu beitragen, mehr Frauen mit größerem Stundenumfang in den Arbeitsmarkt zu bringen. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft. Um diesen längst begonnenen Wandel weiter zu betreiben, braucht es keines neuen gesetzlichen Freistellungsanspruchs. Unsere sehr weitreichenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld geben beiden Elternteilen bereits umfangreiche Möglichkeiten, sich die familiären Aufgaben nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen, auch dafür, ab der Geburt im Job eine Pause einzulegen.

Die Politik muss sich entscheiden, ob sie neue Freistellungsansprüche umsetzen – oder den Arbeitskräftemangel lindern möchte. Weitere Freistellungsansprüche untergraben die Akzeptanz von Betrieben und die von Kollegen. Die Betriebe müssen die zahlreichen Freistellungs- und Teilzeitansprüche umsetzen, die Kollegen müssen immer häufiger das ausfallende Arbeitsvolumen auffangen, erst recht bei nur kurzzeitigen Ausfällen wie zwei Wochen. Jeder dieser Teilzeitwünsche und Freistellungsansprüche mag für sich begründbar sein. Die Gesamtmenge der umzusetzenden Bestimmungen und Belastungen ist aber für die Betriebe kaum zu stemmen: „Die Dosis macht das Gift“. Die Unternehmen und insbesondere KMU benötigen in der aktuellen Situation von gestiegenen Energie-, Rohstoff- und Personalkosten, Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel spürbare Entlastungen und keine neuen “sozialen Wohltaten“, die der Staat auf ihre Kosten auslobt. .

Der neue Anspruch hat außerdem zum Ziel, Frauen nach den Anstrengungen der Geburt zu unterstützen. Daher beschränkt sich der Anspruch nicht allein auf die Väter oder Partner der Kinder. Auch das ist ein gesellschaftspolitisches Anliegen. Unverständlich ist daher, dass allein die Arbeitgeber die Bezahlung des Partners finanzieren sollen. Systemfremd ist die geplante Erstattung über die dem Arbeitsschutz dienende U2-Umlage. Hierauf sollte auf keinen Fall zugegriffen werden. Mutterschutz als besonderer Arbeitsschutz ist ein hohes Gut, dessen Akzeptanz nicht gefährdet werden darf durch eine unsachgemäße Aufblähung der Kosten. Die U2-Umlage, die sich ohnehin als bürokratisches Instrument erweist, darf nicht noch weiter verteuert und ausgeweitet werden.