EU-Sonderberaterin Andrea Nahles legt „Bericht zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU“ vor


BDA AGENDA 04/21 | BERICHT AUS BRÜSSEL

Der Bericht macht Empfehlungen zur Stärkung des sozialen Dialogs und der besonderen Rolle der Sozialpartner im politischen Gestaltungsprozess. Die Vorschläge sollen auch in den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) einfließen.

Andrea Nahles, Sonderberaterin der Europäischen Kommission für den sozialen Dialog, hat ihren „Bericht zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU“ vorgestellt. Darin enthalten sind eine Reihe von Empfehlungen und Vorschläge für Initiativen, wie der soziale Dialog und die Sozialpartner eine noch zentralere und hervorgehobenere Rolle im wirtschafts- und sozialpolitischen Gestaltungsprozess einnehmen können.

Der Bericht verfolgt drei übergeordnete Ziele zur Stärkung des sozialen Dialogs: die Schärfung des Profils und Steigerung des Bewusstseins für seine Bedeutung, die Verbesserung von Strukturen und Prozessen sowie den Kapazitätsaufbau der nationalen Sozialpartner. Konkret sollen die Sozialpartner etwa stärker in das Europäische Semester einbezogen und ihre Konsultation zu neuen Initiativen der Kommission verbessert werden. Auch die finanzielle Unterstützung nationaler Sozialpartner, beispielsweise durch ESF+-Mittel, wird angeregt.

Nahles‘ Mandat umfasst ausdrücklich auch die Vorbereitung des Aktionsplans zur Umsetzung der ESSR. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Kommission die Vorschläge des Berichts in dieser Hinsicht aufgreift.

Die Arbeitgeber waren sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in die Entstehung des Berichts eingebunden, teilen aber notwendigerweise nicht jede Forderung. Insgesamt ist es positiv zu bewerten, dass die gerade auch durch die Verträge garantierte besondere Rolle der Sozialpartner und des sozialen Dialogs deutlicher anerkannt und gestärkt werden soll.

Nahles schlägt aber zum Beispiel auch nationale Register für Tarifverträge als Informationsquelle für Best Practices und zur Stärkung der Transparenz vor: Dies könnte allerdings mit pauschalen Einsichtsrechten einhergehen, was angesichts der Vertraulichkeit von Tarifverträgen in einigen Mitgliedstaaten problematisch wäre. Auch ihre Empfehlung, die Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern zu überarbeiten, ist eine allgemeinpolitische Forderung und überschreitet das Mandat der Sonderberaterin Nahles.

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