Die Finanzierungslücke in der GKV lässt sich auch ohne Beitragsanhebung schließen


 

BDA AGENDA 14/22 | Thema der Woche | 21. Juli 2022

Dafür muss der Bund endlich seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen und die diesbezüglich im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zügig umsetzen. Damit die gesetzliche Krankenversicherung auch zukünftig finanzierbar bleibt sind zudem nachhaltige Strukturreformen unumgänglich.

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die für 2023 bestehende Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 17 Mrd. € geschlossen werden. Die Hauptlast bei der Finanzierung soll dabei erneut den Beitragszahlenden aufgebürdet werden – über einen neuerlichen Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen, rückzahlbare Darlehen und die Anhebung der Beitragssätze.

Eine Finanzierung, die auf ständig steigende Beitragssätze setzt, ist jedoch nicht nachhaltig. Das gilt ganz besonders, da auch in den anderen Sozialversicherungszweigen kurz-, mittel- und langfristig höhere Beitragssätze drohen. Milliardenhohe Beitragsanhebungen passen auch nicht in eine Zeit, in der Arbeitgeber und Beschäftigte massiv durch Preissteigerungen in anderen Bereichen, insbesondere bei Energie, zusätzlich belastet werden.

Dabei ließen sich die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig auch ohne eine zusätzliche Belastung der Beitragszahlenden und die Beeinträchtigung der Versorgung der Versicherten stabilisieren. Der Staat muss endlich seinen Verpflichtungen nachkommen und die Ausgaben, die den Krankenkassen dadurch entstehen, dass sie originäre staatliche Aufgaben übernehmen, ordnungspolitisch korrekt und vor allem vollständig aus Steuermitteln übernehmen. Die Politik muss die diesbezüglich im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen nun auch umsetzen. Alleine für die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Beziehenden erhalten die Krankenkassen vom Staat pro Jahr zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln, als sie für diese Versorgung ausgeben müssen. Auch einer schleichenden Entwertung eines gleichbleibenden Bundeszuschusses durch Ausgabensteigerungen muss mit einer Dynamisierung des Bundeszuschusses entgegengewirkt werden.

Damit die gesetzliche Krankenversicherung auch zukünftig finanzierbar bleibt sind nachhaltige Strukturreformen zudem unumgänglich. Deutschland hat das teuerste Gesundheitssystem der EU, ohne dafür auch eine Spitzengesundheitsversorgung zu haben. Oder wie es der heutige Bundesgesundheitsminister in seiner Zeit als Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit treffend ausgedrückt hat: „Wir bezahlen einen Mercedes und bekommen einen Golf“. Dass große Effizienzpotenziale in der GKV schlummern und auch Überversorgung stattfindet, ist häufig genug nachgewiesen worden. Was jedoch nach wie vor fehlt, sind gesetzgeberische Konsequenzen. Dabei besteht bezüglich der notwendigen Maßnahmen kein Erkenntnisproblem. Wissenschaftler und der Sachverständigenrat Gesundheit machen seit Jahrzehnten Vorschläge für mehr Wettbewerb in der Versorgung, für eine Krankenhausreform, für die Überwindung der Sektorengrenzen sowie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, um so die Versorgung zu verbessern und die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern. Deshalb ist jetzt das Bundesgesundheitsministerium gefordert, echte Strukturreformen auf den Weg zu bringen, um die vorhandenen Einsparpotenziale auszuschöpfen. Die bereits angekündigte Krankenhausreform muss der erste Schritt in diese richtige Richtung sein.

BDA-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) >>