

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zur geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV:
Das schwächt den Standort – und schrumpft das Netto eines gutverdienenden Facharbeiters
Berlin, 17. April 2026. „Die Bundesgesundheitsministerin hat mutig wesentliche Teile des Reformpakets in die Gesetzgebung getragen. Respekt. Das Gesundheitswesen ist krank – und die Medizin, die Warken verschreibt, notwendig.
Insbesondere ist zu begrüßen, dass ein Großteil der 66 Maßnahmen umgesetzt werden soll. Damit kommt die Ministerin unserem Vorschlag eines Ausgabenmoratoriums sehr nah. Mit diesem Reformpaket könnten Einsparungen in Höhe von 20 Milliarden Euro gelingen.
Umso erstaunlicher ist, dass Vorschläge, die die Kommission ausdrücklich abgelehnt hat, nun erneut auftauchen.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist keine Stärkung des Standortes Deutschland. Im Gegenteil: Sie verteuert die Arbeitskosten für Arbeitgeber, schrumpft das Netto eines gutverdienenden Facharbeiters und senkt den Druck auf Reformen im Gesundheitswesen. Wir fordern Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren.
Angekündigt war: Die Ausgaben orientieren sich an den Einnahmen. Geliefert wird: eine außerordentliche Steigerung der Einnahmen.
Auch hier zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte für Reformunterlassung. Mehr als fünf Millionen Beschäftigte werden das durch weniger Netto spüren.
Hinzu kommt: Die versicherungsfremden Leistungen für Bürgergeld-Empfänger werden von der Politik nicht übernommen. Auch hier werden die Beitragszahler im Stich gelassen.“
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zu den Reformvorschlägen der Koalition: Den Ankündigungen müssen nun endlich Gesetze folgen Berlin, 13. April 2026. „Der Reformwille der Koalition ist grundsätzlich zu begrüßen. Den Ankündigungen müssen jedoch nun endlich Gesetze folgen. Richtig ist daher, dass die Koalition jetzt Tempo bei der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung macht. Das Gesetz sollte vor der Sommerpause stehen und Beitragsstabilität ermöglichen. Die vorgeschlagene Entlastungsprämie darf nicht zu einer Steigerung der Arbeitskosten führen. Es ist unrealistisch davon auszugehen, dass alle Unternehmen die Prämie zahlen können. Die Wirtschaftslage ist zu angespannt. Ein Erfolg der Entlastungsprämie wird stark davon abhängen, wie die Bundesregierung sie ausgestaltet. Vor dem Hintergrund aktueller und anstehender Tarifverhandlungen muss die Tarifautonomie umfassend respektiert werden. Bei der Ausgestaltung müssen Laufzeiten von Tarifverträgen und eine unbürokratische Umsetzung berücksichtigt werden. Nur im Bereich einer solchen Ausgestaltung kann eine Prämie eine breite Wirkung entfalten. Der umfassende Erfolg einer Reformagenda wird sich erst zeigen, wenn offene Fragen bei den großen Projekten wie Haushalt und Einkommenssteuer geklärt sind. Die Parteivorsitzenden der Koalition haben Recht: Es müssen noch weitere Schritte gegangen werden. Es gilt, weitere dicke Bretter zu bohren. Ziel bleibt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.“



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