Beitragszahlende finanzieren den Sozialstaat


BDA AGENDA 24/23 | THEMA DER WOCHE | 16. November 2023

Mit der pauschalen Kürzung des Bundeszuschusses für nicht beitragsgedeckte Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung um 600 Mio. € greift das BMAS den Beitragszahlenden direkt in die Tasche.

Kürzungen des Bundeszuschusses lassen Beitragssatz früher stärker steigen

Das BMAS plant, seine Sparauflagen zu erfüllen, indem es den pauschalen Bundeszuschuss für nicht beitragsgedeckte Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung um 600 Mio. € pro Jahr von 2024 bis 2027 kürzt. Das zeigt das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das am 21. September 2021 in erster Lesung iim Bundestag beraten wurde.

Damit erfolgt eine Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Beitragszahlenden. Anstatt die Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf die gesamte Bevölkerung zu verteilen werden Beitragsgelder für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen verwendet. Laut Gesetzesentwurf bleibe der Beitragssatz unter gleichbleibenden Bedingungen zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent, würde danach aber schneller steigen.

Nicht beitragsgedeckte Leistungen brauchen Preisschilder

Diese Kürzung sollte uns eine Warnung sein. Nicht beitragsgedeckte Leistungen, meist Wahlgeschenke an eine bestimmte Gruppe, brauchen endlich Preisschilder. Am besten und transparentesten wäre es, wenn der Bund im Nachhinein für die tatsächlich entstandenen Kosten – inklusive der Verwaltungskosten – der nicht beitragsgedeckten Leistungen aufkommt. Wenn er sich diese nicht mehr leisten kann oder will, werden in dieser Höhe die Leistungen gekürzt bzw. gestrichen.

Ohne solche Preisschilder kommt es sonst, wie es kommen muss: Wenn das Geld knapp wird, wird für Leistungen, für die nie ein Cent durch Beiträge in das umlagefinanzierte Rentensystem geflossen ist, die beitragszahlende Solidargemeinschaft herangezogen. Das ist ungerecht.

Die Regierung macht es sich zu leicht, wenn sie den Haushalt zu Lasten der Beitragszahlenden konsolidiert. Nicht beitragsgedeckte Leistungen wie z. B. die „Mütterrente“ oder „Grundrente“ sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die ordnungspolitisch korrekt auch vollständig aus Steuern zu finanzieren sind.

Doppelt ungerecht für Beitragszahlende

Dank einer gesetzlichen Ausnahmeregelung wurde der Beitragssatz in den vergangenen Jahren künstlich hochgehalten, obwohl er angesichts einer sehr guten Finanzlage der Gesetzlichen Rentenversicherung, die wiederum auf eine außerordentliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsquote zurückzuführen ist, hätte sinken müssen. Damit sollten Reserven gebildet werden für die zu erwartenden kommenden schweren Jahre – hinsichtlich des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge. Jetzt werden diese gebildeten Reserven aufgebraucht und die bewusst gebildeten Rücklagen werden für nicht beitragsgedeckte Leistungen „verfrühstückt“. Auch wenn die Regierung eine unmittelbare Auswirkung auf den Beitragssatz verneint, ist die mittelbare Auswirkung längst klar: Die Rücklagen werden früher für versicherungsfremde Leistungen verschlungen und der Beitragssatz wird früher steigen müssen. Damit belegt die Koalition einmal mehr, dass sie als „Beitragserhöhungskoalition“ in die Geschichte eingehen wird.