Anstieg der Krankenkassenbeiträge muss verhindert werden


 

BDA AGENDA 6/22 | Thema der Woche | 24. März 2022



Trotz massiver Finanzierungslücken und dadurch drohenden Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden grundlegende Strukturreformen nicht angepackt.

Für 2023 wird geschätzt, dass bei gleichbleibendem Beitragssatz die Krankenkassen eine Finanzierungslücke von 17 Mrd. € besteht. Dies ist keine Überraschung, denn die Krankenkassen haben ein Ausgabenproblem. Die Gesetze der letzten Legislaturperiode haben die Gesundheitsversorgung an sehr vielen Stellen verteuert. Diese Änderungen – vor allem die bessere Vergütung von Leistungserbringern – lassen sich nicht einfach wieder zurückdrehen. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem hat im Januar 2022 vorgerechnet, dass bei gleichbleibenden Beitragssätzen die Finanzierungslücke auf über 28 Mrd. € (2025) bis hin zu 37 Mrd. € (2027) steigen wird. Das bedeutet, dass ohne einen Sonder-Bundeszuschuss die durchschnittlichen Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von aktuell 1,3 % auf 2,5 % (2023), 2,9 % (2025) bis auf 3,3 % (2027) steigen könnten. Es ist damit jetzt schon klar, dass wir in den nächsten Jahren immer wieder vor dem gleichen Problem stehen und wieder eine große Finanzierungslücke beklagen werden. Diese finanzielle Entwicklung lässt sich weder überraschend auf die Corona-Pandemie noch auf die medizinische Versorgung von Geflüchteten schieben.

Diese Prognosen für die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung muss daher ein klarer Weckruf für die Politik sein: Der sprunghafte Anstieg der Krankenkassenbeiträge muss verhindert werden, um die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialabgaben halten zu können. Nur durch eine verlässliche Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge wird Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleiben können und die Jobs von morgen werden hier geschaffen. Es ist daher richtig, dass der Bundesfinanzminister betont hat, dass das 40-Prozent-Ziel der Vorgängerregierung weiter gilt und die Ampel-Regierung einen Beitragssatzanstieg verhindern möchte. Dies gilt es jetzt auch einzulösen:

Zum einen über eine kurzfristige Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung über Steuerzuschüsse. Diese sind bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und müssen auch rechtzeitig und in ausreichender Höhe umgesetzt werden.

Zum anderen müssen dringend Strukturreformen auf den Weg gebracht werden, um die Krankenversicherung nachhaltig finanzierbar zu halten. Der Wettbewerb muss gestärkt und ein konsequentes Versorgungsmanagement ermöglicht werden, bei dem die Krankenversicherungen verstärkt Selektivverträge mit Leistungsanbietern schließen dürfen und so eine passende und umfassende Versorgung anbieten können. Dafür ist es bereits fünf nach zwölf.