Kurs halten – für mehr Eigenverantwortung und Fairness im Sozialstaat
Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
16. Januar 2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf schafft eine fairere und gerechtere Grundsicherung, die Mitwirkung einfordert und gleichzeitig die Integration in Arbeit stärkt. Die Grundsicherungsreform muss der Auftakt für eine grundlegende Reform des Sozialstaats sein, die den Wert und die Bedeutung von Arbeit für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Mittelpunkt rückt und das Prinzip der Eigenverantwortung wieder stärkt. Diese Inhalte müssen es auch ins Gesetzblatt schaffen.
Auf die Grundsicherungsreform müssen weitere Reformen folgen. Der Gesetzentwurf löst nur Probleme im bestehenden System. Die Sozialstaatskommission muss Vorschläge für strukturelle Veränderungen, Rechtsvereinfachungen und bessere Arbeitsanreize vorlegen. Auf dieser Grundlage muss der Gesetzgeber zügig handeln und die notwendigen Reformen umsetzen. Auch die Anpassung des Regelsatzes an die Inflation gehört reformiert, damit er nicht über längere Zeit zu hoch ausfällt.
Die Grundsicherung wird mit dem Gesetzentwurf wieder stärker auf die Menschen konzentriert, die wirklich Unterstützung brauchen. Sie muss das Ziel haben, Menschen so schnell wie möglich unabhängig von staatlichen Leistungen zu machen. Der klare Vorrang für Vermittlung, die Verpflichtung, die Arbeitskraft im max. möglichen Umfang einzusetzen, sowie angepasste Regeln zur Zumutbarkeit für Selbstständige und Erziehende setzen diesen Kurs konsequent um. Jobcenterbeschäftigte erhalten durch strengere und leichter durchsetzbare Leistungsminderungen wirksame Instrumente, um Mitwirkung wirklich einzufordern.
Um Mitwirkung noch stärker einfordern zu können, sollte schon das erste Terminversäumnis spürbare Konsequenzen haben. Was im Kooperationsplan vereinbart wird, muss von Beginn an verbindlich sein. Um die Regelung für sog. Arbeitsverweigerer wirksamer zu gestalten, sollte auch im zweiten Monat die Prüfung entfallen, ob das Arbeitsangebot noch vorliegt. Auch längere Pendelzeiten und Umzüge sollten zumutbar sein.
Die richtige Abschaffung der Karenzzeit Vermögen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass das Schonvermögen an das Alter gekoppelt wird. Wer Menschen unterstützt, die sich selbst helfen können, kürzt Mittel für die, die wirklich Unterstützung brauchen. Auch die Karenzzeit beim Wohnen gehört abgeschafft. Wohnkosten zu deckeln löst weder das Problem hoher Mieten, noch reduziert es Bürokratie.
Die Förderung von Langzeitarbeitslosen auszuweiten, gehört nicht in diese Reform, sondern in die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung der Instrumente von Arbeitsagenturen und Jobcentern. Wenn die Zielgruppe erweitert wird, dann muss der Fokus auf privaten Arbeitgebern liegen. So bestehen deutlich bessere Chancen auf einen Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Die Arbeitslosenversicherungspflicht ist zu streichen, da sie zu Drehtüreffekten führen wird.
Die Bundesagentur für Arbeit darf durch die Reform nicht einseitig finanziell belastet werden. Das Ziel, Jugendliche besser zu unterstützen, ist richtig. Die telefonische Kontaktaufnahme kann es erleichtern, Jugendliche zu erreichen. Die umfassende Beratung und die Kooperation vor Ort findet schon heute rechtskreisübergreifend statt und muss nicht zusätzlich gesetzlich verordnet werden. Schwer erreichbare Jugendliche brauchen zwar besondere Unterstützung. Es ist jedoch nicht der richtige Weg, Instrumente aus dem SGB II auf das SGB III zu übertragen und damit versicherungsfremde Aufgaben der Jugendhilfe zu den Arbeitsagenturen zu verlagern. Die im SGB III bereits vorhandenen Aktivierungshilfen für Jüngere sind ausreichend. Die Jugendhilfe steht in der Verantwortung, schwer erreichbare Jugendliche zu unterstützen – nicht Arbeitsagenturen oder Jobcenter. Versicherungsfremde Kosten entstehen für die Beitragszahlenden zur Arbeitslosenversicherung auch, indem das IT-Verfahren „YouConnect“ den Jobcentern und Jugendhilfeträgern durch die BA kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Da das System dazu dient, dass verschiedene Behörden Jugendliche zusammen besser unterstützen können, müssen sich die beteiligten Akteure die Kosten zumindest teilen.
Die Meldepflicht für Jobcenter, die gemeinsame Haftung der Arbeitgeber und die Begrenzung der Quadratmetermiete sind sinnvolle Maßnahmen, um Schwarzarbeit und Missbrauch von Leistungen wirksam zu verhindern. Zusätzlich braucht es einen erweiterten automatisierten Datenabgleich. Die Vorschläge zum Bürokratieabbau gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Der Passiv-Aktiv-Transfer ist eine sinnvolle Finanzierungsmethode der Jobcenter, sollte aber maßvoll ausgeweitet werden und nicht für das Einstiegsgeld gelten.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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