

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zur EuGH-Entscheidung über die EU-Mindestlöhnerichtlinie:
Lohnfindung und Tarifpolitik gehören in nationale Hände
Berlin, 11. November 2025. „Der EuGH hat ein übergriffiges Urteil gefällt und weite Teile der Richtlinie bestätigt. Mit der Fortsetzung dieser Politik wird Europa keine Erfolgsgeschichte.
Mindestlöhne und Tarifpartnerschaft gehören aber allein in die Kompetenz der Mitgliedstaaten. Lohnfindung und Tarifpolitik dürfen nicht noch weiter politisiert werden. Arbeitsentgelte müssen dort gestaltet werden, wo Betriebe und Sozialpartner Verantwortung tragen.
Die teilweise Annullierung der Richtlinie zeigt aber auch: Das Urteil darf nicht als Freibrief für weitere Eingriffe der EU in die Tarifautonomie und Sozialpolitik missverstanden werden. Die Entscheidung erlaubt nicht, dass die EU durch die Hintertür aktiv Lohn- und Tarifpolitik betreibt. Die Kommission darf ihre Kompetenzen nicht weiter überdehnen. Das ist sonst nicht das Europa der Vielfalt und der Tarifautonomie, das wir uns wünschen.
Die Bundesregierung muss jetzt umso entschiedener handeln: Sie muss weiteren EU-Eingriffen in die Sozialpolitik eine klare Absage erteilen und den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau legen. Europa braucht weniger Regulierung, nicht mehr. Die Sozialpartner bleiben die einzig richtigen Akteure für faire und angemessene Arbeitsbedingungen.
Für die nationale Umsetzung gilt: Das deutsche Mindestlohngesetz kann unverändert bestehen bleiben. Darin ist geregelt, dass die Sozialpartner über die Mindestlohnhöhe entscheiden.“



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