Bürokratieaufwand in der Lohnabrechnung reduzieren
Wenn schon die Arbeitgeber Aufgaben der Sozialversicherung übernehmen, dann muss und kann dies nur zwingend zur Folge haben, dass die Aufgabenerfüllung ohne aufwendige Bürokratie möglich ist. Genau das ist heute aber nicht der Fall. Das Dickicht an sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geht mit erheblichen Haftungsrisiken einher und verursacht bei den Unternehmen enorme Verwaltungskosten. Probleme bereiten insbesondere die komplizierte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, das ausufernde Melde- und Bescheinigungswesen sowie die Unterschiede zwischen Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

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Bürokratieabbau lässt sich u. a. auch durch eine Reform der Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber (U1- und U2-Verfahren) erreichen. Diese Verfahren haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2022 einen Erfüllungsaufwand von 350 Mio. € bei den Arbeitgebern verursacht. Zudem weisen die für ein bloßes Aufwands-Umlageverfahren extrem hohen Verwaltungskosten der Krankenkassen (641 Mio. € im Jahr 2023) auf ein erhebliches Potenzial zur Kostenreduzierung hin. In der aktuellen Situation ergibt sich insbesondere bei einer unterjährigen Anpassung der Umlagesätze für das U1-Verfahren als auch bei der Einstellung neuer Beschäftigter zusätzlicher Verwaltungsaufwand seitens der Unternehmen. Hier bestünde u. a. durch die Anwendung einheitlicher Umlagesätze ein Einsparpotenzial von 2 bis 5 Minuten pro Fall entsprechend dem Leitfaden der Bundesregierung und des Normenkontrollrates.
Zu den unseren Vorschlägen zur Vereinfachung des Beitrags- und Melderechts zählen u. a. folgende Punkte:Umlageverfahren entbürokratisieren bzw. mittelfristig abschaffen
Künstlersozialabgabeverfahren zumindest vereinfachen
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