Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: Zu kleine Schritte in die richtige Richtung

BDA AGENDA 17/2025 | THEMA DER WOCHE | 21. August 2025

Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält mehrere sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge, bleibt aber hinter den Erwartungen an eine Reform zurück.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat eine lange Tradition in Deutschland. Doch Ihre Verbreitung stagniert. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält mehrere sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge, bleibt aber hinter den Erwartungen an eine Reform zurück.  Er reicht nicht aus, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge spürbar zu steigern.

Angesichts des demografischen Wandels wird die kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge immer wichtiger. Es ist daher ein gutes Signal, dass die Politik Handlungsbedarf erkannt hat. Schon die Ampel-Koalition hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch am Koalitionsbruch scheiterte.  Der neue Entwurf von Schwarz-Rot knüpft inhaltlich daran an.

Der Entwurf enthält einige positive Ansätze: Unter anderem wird der Zugang zur reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell erleichtert. Das ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge auf tarifvertraglicher Basis, bei welcher der Arbeitgeber keine bestimmte Rentenhöhe garantiert, was höhere Renditen ermöglicht und den Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet.  Begrüßenswert ist auch die vorgesehene Erleichterung für Optionssysteme: Dabei werden Arbeitnehmer automatisch in das System der betrieblichen Altersvorsorge ihres Arbeitgebers aufgenommen, falls sie nicht widersprechen. Auch die Verbesserungen beim bAV-Förderbetrag sind ein Schritt in die richtige Richtung:  Diesen Förderbetrag bekommen Arbeitgeber, welche die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer mit geringem Einkommen durch zusätzliche Beiträge unterstützen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Einkommensgrenze für diese Förderung erhöht und dynamisiert wird. Außerdem soll auch der maximal förderfähige Arbeitgeberbeitrag erhöht werden.

Doch die Maßnahmen gehen nicht weit genug. Der Zugang zum Sozialpartnermodell wäre auch mit den vorgesehenen Änderungen noch zu restriktiv gestaltet, gerade für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, bei denen die Tarifbindung gering ist. Auch die Einführung von Optionssystemen bleibt zu stark reglementiert, insbesondere in tarifgebundenen Unternehmen, die Optionssysteme auch laut dem Referentenentwurf künftig nur etablieren dürfen, wenn der Tarifvertrag das zulässt. Bei der Geringverdienerförderung in Form des bAV-Förderbetrags schließlich sollen auch weiterhin bestimmte Durchführungswege ausgeschlossen bleiben (Direktzusagen und Unterstützungskassen). Zudem fehlen zentrale Reformbausteine komplett:  etwa die sachgerechte Begrenzung der Arbeitgeberhaftung und die vollständige steuerliche Anerkennung von Betriebsrentenverpflichtungen.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik die kapitalgedeckte Vorsorge entschlossen stärkt. Die BDA wird sich daher im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich für weitergehende Verbesserungen einsetzen.