Erhöhung der Ausgleichsabgabe kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Berlin, 03. Dezember 2020. Die heute von Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, sondern ein rein politisches Manöver. Mit solch verschärfter Sanktionierung wird die gemeinsame Botschaft konterkariert, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen ein Gewinn und Business Case ist. Die Ausgleichsabgabe wird schon entsprechend der gesetzlichen Vorhaben erhöht. Die zusätzliche Strafzahlung sendet gegenüber den ohnehin aktuell sehr belasteten Betriebe ein falsches Signal.