Work-and-Stay-Agentur als zentraler Angelpunkt zukunftsfähiger Erwerbsmigrationsverfahren

BDA AGENDA 17/2025 | EXTRA DER WOCHE | 21. August 2025

Unternehmen und ausländische Arbeitskräfte brauchen schnelle, digitale Erwerbsmigrationsverfahren. Die sog. Work-and-Stay-Agentur, die die Bundesregierung plant, birgt große Chancen, die Erwerbsmigration nach Deutschland zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.

Die Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Um im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte erfolgreich zu sein und die steigende Antragszahl zu bewältigen, ist es wichtig, die Erwerbsmigrationsverfahren zu beschleunigen, digitalisieren und zentralisieren. Das Vorhaben der Bundesregierung, eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung „Work-and-Stay-Agentur“ mit zentraler IT-Plattform aufzubauen, birgt dafür große Chancen.

Mit den Ausländerbehörden, Visastellen, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und den Anerkennungsstellen sind heute bundesweit zu viele Stellen Teil der Erwerbsmigrationsverfahren nach Deutschland. Das macht die Abstimmung und Zusammenarbeit sehr aufwändig und langwierig. Ziel muss deshalb sein, die Verfahren zu zentralisieren, um z. B. Doppelprüfungen oder komplexe Abstimmungen zwischen den Behörden überflüssig zu machen. Durch eine einheitliche IT-Plattform können die Verfahren außerdem vollständig digitalisiert werden. Zugleich gilt es, die Rolle der Arbeitgeber im Verfahren zu stärken. Sie unterstützen bereits jetzt ihre Beschäftigten im Verfahren und stellen z. B. Informationen und Unterlagen bereit.

Für die Umsetzung der Work-and-Stay-Agentur ist deshalb zentral:

  • Grundgerüst der Work-and-Stay-Agentur muss eine Tandemlösung bestehend aus Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und Bundesagentur für Arbeit (BA) sein. Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass dadurch bis zu 40 % der Bearbeitungszeiten eingespart werden können.
  • Die Work-and-Stay-Agentur muss der zentrale Ansprechpartner für ausländische Arbeitskräfte, die zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung, einer Ausbildung, einer beruflichen Anerkennung oder eines Studiums nach Deutschland einreisen, und für deren Arbeitgeber sein. Die Erteilung von Erstaufenthaltstiteln müssen mit dem Visaverfahren verschränkt und so beschleunigt werden.
  • Die Ausländerbehörden (ABH) vor Ort bleiben weiterhin für alle anderen Verfahren zuständig, wie z. B. die Vergabe unbefristeter Aufenthaltstitel, Themen rund um den Familiennachzug, wenn er nicht im Rahmen der Einreise der Arbeitskraft stattfindet, oder Einbürgerungsverfahren. Darüber hinaus bleiben die ABH zuständig beim Thema Asyl.
  • Die BA fokussiert sich auf ihre Kernkompetenzen der Arbeitsmarktzulassung und Vermittlung.
  • Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen bleibt Aufgabe der zuständigen Anerkennungsstellen der Kammern und Länder. Als Erstanlaufstelle kann die Work-and-Stay-Agentur eine Verweisberatung übernehmen und Anträge über eine digitale Schnittstelle entgegennehmen. Für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ist es notwendig, ein Gesamtkonzept im Kontext der Work-and-Stay-Agentur zu entwickeln, anstatt mit der geplanten Übertragung zur BA schon Vorfestlegungen zu treffen.

 

Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier.