Zu den Weiterbildungs-Vorschlägen des Bundesarbeitsministerium erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger:
Berlin, 13. Dezember 2021. „Weiterbildung ist und bleibt Kernaufgabe eines Unternehmens. Das zeigt auch der Blick auf die Fakten: Die Unternehmen in Deutschland haben zuletzt 41 Mrd. Euro im Jahr in Weiterbildung investiert. Daran muss festgehalten werden. Eine weitere Verstaatlichung von Weiterbildung auf Kosten der Arbeitgeber durch Freistellungsansprüche und zusätzliche Belastungen der Sozialversicherung wäre der falsche Weg.
Bei den Plänen aus dem Bundesarbeitsministerium besteht die Gefahr einer Qualifizierung ins Blaue hinein, dass Beschäftigte in den Unternehmen gehalten werden, die in anderen Unternehmen dringend gebraucht werden. Es wäre stattdessen wichtig, die bestehenden Förderinstrumente flexibler zu machen und zu vereinfachen. Die Arbeitgeber haben hierzu bereits konkrete Vorschläge gemacht. So sollte beispielsweise parallel zur bestehenden Beschäftigtenförderung in der Arbeitslosenversicherung, eine vereinfachte Förderung ermöglicht werden, bei der es nur noch eine Förderkonstellation pro Betriebsgröße gibt.
Zudem dürfen Mittel der Arbeitslosenversicherung nicht für allgemeine Weiterbildung eingesetzt werden. Wenn hier über Entgeltersatzleistungen orientiert am Elterngeld nachgedacht wird, dann muss eine Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen.“