Verantwortungsvolle Mindestlohn-anpassungen statt politischer Taktiererei
BDA AGENDA 02/2025 | THEMA DER WOCHE | 30. Januar 2025
Letzte Woche hat sich die Mindestlohnkommission am 21. Januar 2025 für ihre dritte Amtszeit konstituiert und eine neue Geschäftsordnung verabschiedet, die die Grundlage für eine einvernehmliche Beschlussfassung bietet.
Die Mindestlohnkommission hat stets verantwortungsvoll im Sinne von Beschäftigungsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit entschieden. Dennoch wird ihre Arbeit von Seiten der Politik immer wieder in Frage gestellt und für politische Ziele instrumentalisiert. Diese Einmischungen gipfelten 2022 im gesetzlichen Eingriff und setzen sich plakativ – im wahrsten Sinne des Wortes – im aktuellen Bundestagswahlkampf fort. Obwohl die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission über die Mindestlohnhöhe in 2026 und 2027 Ende Juni diesen Jahres ansteht, steht für SPD und Bündnis 90/ Die Grünen fest: Wer uns wählt, bekommt durch gesetzliche Intervention sofort einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde. Wie diese erneuten Drohgebärden gegenüber der unabhängigen durch Sozialpartner besetzen Mindestlohnkommission mit dem Ziel der Stärkung von Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie zusammen passen soll, konnten die Parteien noch nicht erklären.
Die Festlegung des Mindestlohns ist Sache der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter in der Mindestlohnkommission. Hier bedarf es keinerlei Änderungen oder Reformen im Mindestlohngesetz – auch nicht in Bezug auf die EU-Mindestlöhne-Richtlinie. Dies haben die Schlussanträge des Generalanwaltes Nicholas Emiliou zur Mindestlöhne-Richtlinie noch verdeutlicht. Es ist richtig, dass der Generalanwalt die vollständige Annullierung der Richtlinie empfiehlt. Die EU hat im Bereich der Löhne und der Tarifautonomie keinerlei Kompetenz. Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH in seinem Urteil den nun vorgelegten Schlussanträgen folgt.
Die Mindestlohnkommission wird auf Basis ihrer neuen Geschäftsordnung im Sommer eine verantwortungsvolle und sozialpartnerschaftlich geprägte Entscheidung zur Anpassung des Mindestlohns treffen. Die Tariflöhne sind in den letzten beiden Jahren deutlich gestiegen. Das wird auch Einfluss auf die Anpassung des Mindestlohns haben. Denn der Mindestlohn orientiert sich laut Mindestlohngesetzt an der Entwicklung der Tariflöhne. Nur so ist gewährleistet, die deutsche Wirtschaft und die Tarifautonomie nicht zu überfordern. Denn seit nunmehr fünf Jahren tritt die Konjunktur auf der Stelle und auch für dieses Jahr sehen die Prognosen nicht besser aus.
Der DGB hat Ende Januar das zehnjährige Jubiläum des gesetzlichen Mindestlohns gefeiert. Es ist unserer sozialpartnerschaftliche Verantwortung, dass dieser auch die nächsten Jahrzehnte nicht zur Bürde von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit am Standort Deutschland wird. Andernfalls könnte der zehnte Geburtstag eines sozialpartnerschaftlich akzeptierten Mindestlohns bald der letzte gewesen sein. Zur Verantwortung für die Tarifautonomie gehört auch, sich gemeinsam gegen politische Eingriffe in die Kommissionsarbeit zu wehren.