Zukunft der Sozialversicherung

Die BDA-Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen“ hat 2025 einen aktualisierten Bericht mit Reformempfehlungen zur Begrenzung der Belastung durch Sozialbeiträge vorgelegt. Dieser zeigt deutlich auf, dass dringend gehandelt werden muss, um den sonst drohenden Anstieg der Beitragssätze zu verhindern.

Die BDA-Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ hat im Juli 2020 die erste Fassung dieses Berichts vorgelegt. Ziel der Kommission war es, Reformvorschläge zu erarbeiten, mit denen die Beitragssätze der Sozialversicherung dauerhaft unter 40 % gehalten werden können.

Die damals erarbeiteten Vorschläge haben bis heute – fast fünf Jahre später – nichts an Aktualität eingebüßt. Der zwischenzeitliche Anstieg der Beitragssätze und aktualisierte Simulationen ihrer künftigen Entwicklung weisen sogar auf einen noch gewachsenen Handlungsbedarf hin.

Nachdem die Beitragssätze mehr als zehn Jahre lang knapp unter 40 % hatten gehalten werden können, haben sie diese wichtige Grenze 2022 wieder überschritten. Seitdem sind die Beitragssätze weiter gestiegen. Die Beitragsbelastung hat 2025 bereits 42 % erreicht. Ohne ein Gegensteuern ist mit einem weiteren kräftigen Anstieg in den nächsten Jahren zu rechnen
 
Die Kommission empfiehlt insbesondere folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge:
  • Aktive Lebensphase verlängern: automatische Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
  • Abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abschaffen
  • Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt erhöhen
  • Nachhaltigkeitsfaktor verstärken
  • Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren
  • Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
  • Krankenhausbedarfsplanung ändern, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV einführen und Steuermittel für die erforderlichen Investitionen bereitstellen
  • GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
  • Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
  • Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken, u. a. maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen

Die Kommissionsvorschläge haben bei der erstmaligen Vorlage des Berichts im Jahr 2020 ausgereicht, um das 40-Prozent-Ziel dauerhaft einzuhalten. Auf dem heutigen Stand wäre dies nicht mehr der Fall. Vielmehr ließe sich mit ihnen „nur“ ein weiterer Beitragssatzanstieg vermeiden. Dies ist die Folge der Politik der letzten Jahre, die den Ausgabenanstieg in den Sozialversicherungen sogar noch beschleunigt hat, statt rechtzeitig Reformen anzugehen, die diesen Anstieg begrenzen. Dies gilt vor allem für die gesetzliche Krankenversicherung (z. B. vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten, zusätzliche Ärztevergütungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, Beschneidung der Krankenhausabrechnungsprüfung), aber auch die soziale Pflegeversicherung (z. B. Deckelung der Eigenanteile und starke Leistungsdynamisierung).

Die Kommission hat sich trotzdem entschieden, bei der aktualisierten Auflage ihres Berichts über ihre bisherigen Vorschläge hinaus keine neuen Maßnahmen vorzuschlagen. Damit möchte sie aufzeigen, dass es seinen Preis hat, die notwendigen Reformen zu unterlassen