Zuwanderung in Beschäftigung ausbauen – Migrationsverwaltung modernisieren

Die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften nach Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. Dies ist gerade auch angesichts der demografischen Entwicklung erfreulich. Denn Zuwanderung in Beschäftigung kann einen Beitrag dazu leisten, dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Damit dies noch stärker gelingen kann, sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland hängt in entscheidendem Maße von ausreichend Arbeits- und Fachkräften ab. Eine schlüssige Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung muss die Erschließung aller inländischen Potenziale und die Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte umfassen. Für international agierende Unternehmen ist es zudem von zentraler Bedeutung, dass sie ihr Personal flexibel und unbürokratisch über Ländergrenzen hinweg einsetzen können.

EU-Binnenmigration rückläufig, Erwerbsmigration aus Drittstaaten wird wichtiger
Die Binnenmigration aus den EU-Mitgliedsstaaten verliert im Vergleich zur Erwerbsmigration aus Drittstaaten an Bedeutung. Der überwiegende Anteil ausländischer Beschäftigter stammt mittlerweile aus Drittstaaten. Im März 2024 waren über 2,9 Mio. Drittstaatsangehörige sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt. Sie stellen ca. 8,4 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt  .

Die gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren haben neue Zuwanderungsmöglichkeiten für Personen aus Drittstaaten bewirkt und damit ein Signal gesendet, dass Deutschland mehr ausländische Arbeitskräfte gewinnen möchte. Bei der Aufgabe, eine Willkommens- und Teilhabekultur zu schaffen und zu erhalten, die die Zuwanderung in Beschäftigung nach Deutschland noch attraktiver macht, sind alle gesellschaftlichen Gruppen, auch die deutsche Wirtschaft in der Verantwortung.
Praktische Umsetzung der zuwanderungsrechtlichen Regelungen verbessern
Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine praktische Umsetzung. Es hat sich gezeigt, dass es vor allen Dingen die praktischen Probleme bei der administrativen Umsetzung des Zuwanderungsrechts sind, die die Erwerbsmigration nach Deutschland zumindest erschweren, teils sogar verhindern.

Lange Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden, komplizierte und langwierige Verfahren sowie die nicht optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen führen dazu, dass die guten gesetzlichen Zuwanderungsregelungen ihre bezweckte Wirkung in der Praxis nicht voll entfalten können. Notwendig sind einheitliche, schnelle Verfahren und insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Prozesse. Um die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zu vereinfachen, ist eine gemeinsame Software- und Datenschnittstelle notwendig. Zu häufig kommt es zu unnötigen Doppelprüfung der Antragsunterlagen. Durch eine sinnvolle Bündelung der Aufgaben, z. B. der Vergabe von Visa und Aufenthaltstiteln durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sowie der Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit, lassen sich die Verfahren so gestalten, dass die jeweiligen Kernkompetenzen der beteiligten Stellen eingebracht und Effizienzreserven gehoben werden können.