EU-Binnenmigration bisher dominierend
Bisher findet der Großteil der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt im Rahmen der EU-Binnenmobilität statt (ca. 55 % im Jahr 2020). In den letzten Jahren war hier bereits ein rückläufiger Trend beobachtbar. Perspektivisch wird das Potenzial an EU-Zuwanderung weiter zurückgehen, da viele EU-Staaten vor ähnlichen demografischen Herausforderungen stehen. Auch dort gibt es einen Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung. Deshalb gilt es, den Fokus und die Rekrutierungsbemühungen verstärkt auf Drittstaaten, also Länder außerhalb der EU zu richten.
Fachkräfte aus Drittstaaten stärker in den Blick nehmen
Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Verbesserungen und neue Zuwanderungsmöglichkeiten für Personen aus Drittstaaten geschaffen. Weiterentwicklungen sind noch in dieser Legislaturperiode geplant. Konkrete Vorschläge hat die BDA im
gemacht. Wichtig ist, dass ein Signal nach innen und außen gesendet wird, dass Deutschland ausländische Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen möchte. Trotz der vielfältigen Reformen des Zuwanderungsrechts in den letzten Jahren kommen dennoch immer noch vergleichsweise wenig qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Deutschland. Bei der Aufgabe, eine Willkommenskultur zu schaffen und zu erhalten, die die Zuwanderung nach Deutschland für besonders qualifizierte Fachkräfte noch attraktiver macht, sieht sich auch die deutsche Wirtschaft in der Verantwortung.
Praktische Umsetzung der zuwanderungsrechtlichen Regelungen verbessern
Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine praktische Umsetzung. Seit einigen Jahren zeigt sich, dass es vor allen Dingen die praktischen Probleme bei der administrativen Umsetzung des Zuwanderungsrechts sind, die mehr Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland zumindest erschweren, teils sogar verhindern.
Lange Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen, komplizierte und langwierige Verfahren, die nicht optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen führen dazu, dass die gesetzlichen Zuwanderungsregelungen ihre bezweckte Wirkung in der Praxis nicht voll entfalten können. Die Komplexität und Intransparenz des Zuwanderungsverfahrens wird insbesondere deutlich, wenn man sich die Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz des BMI mit 195 Seiten, die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz mit 390 Seiten, das Visahandbuch des Auswärtigem Amts mit 669 Seiten und die Fachliche Weisung der BA zu Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung mit 182 Seiten vor Augen führt. Hier gilt es, durch Vereinfachungen freie Kapazitäten in den Behörden zu schaffen, um das deutlich größere Antragsvolumen zu administrieren, welches wir bei der angestrebten Zunahme der Erwerbsmigration zu erwarten haben.
Auch die Einführung einer elektronischen Akte in der Kommunikation zwischen den Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit sowie die Einführung eines umfassenden behördenübergreifenden IT-Systems zur Erwerbsmigration sind unersetzliche Voraussetzungen für beschleunigte und reibungslose Prozesse. Um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern und schnelle Entscheidungsprozesse zu schaffen, ist die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehene Bündelung der Aufgaben der ca. 600 kommunalen Ausländerbehörden der Länder im Bereich der qualifizierten Erwerbsmigration in spezialisierte, überregionale Zentrale Ausländerbehörden notwendig.