Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der bestehenden Fachkräfteengpässe können es sich die Unternehmen nicht leisten, nach einer Krankheit länger als nötig auf ihre Beschäftigten zu verzichten. Vielmehr ist es für die Unternehmen ein ureigenes Interesse, die Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu fördern und zu erhalten und durch Wiedereingliederung das bestehende Wissen und die Erfahrung für das Unternehmen zu bewahren. Aber auch die bessere Erschließung der Potenziale von
insgesamt durch (Wieder-)Eingliederung auf Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarkts ist für die Unternehmen von großer Bedeutung. Auf diese Weise können Fachkräfte gehalten bzw. freie Stellen besetzt werden.
Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen werden immer weiter an Bedeutung gewinnen. Das System der Rehabilitation muss daher leistungsfähiger und wirkungsvoller aufgestellt werden. Der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung kommt dabei eine große Bedeutung zu. Erfolgreiche, an Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Rehabilitationsleistungen tragen dazu bei, das Arbeits- und Fachkräfteangebot in Deutschland zu erhöhen und die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Sie sind aber auch entscheidend, um berufliche und gesellschaftliche Teilhabe für den Einzelnen zu ermöglichen. Sie sind nicht zuletzt wesentlich, um die sozialen Sicherungssysteme nicht zusätzlich und unnötig zu belasten und um sie zukunftssicher aufzustellen.