Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt voranbringen

In Deutschland stellen seit vielen Jahren eine große Zahl an Menschen einen Asylantrag. Viele dieser Menschen, die einen Schutzstatus aufgrund von Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung erhalten, werden für längere Zeit oder für immer in Deutschland bleiben. Ein Arbeitsplatz mit sicherem Einkommen ist der zentrale Ansatzpunkt für ihre Integration. Es ist deshalb wichtig, schnell mit der Integration in den Arbeitsmarkt zu beginnen. Die Erwartungen sollten aber auch realistisch sein: Die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten braucht Zeit und Unterstützung.

Aktives Engagement der Wirtschaft für die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Die Arbeitgeber engagieren sich vielfältig für die erfolgreiche Integration von Geflüchteten. Die Aktivitäten reichen vom sozialen Engagement bis zur Bereitstellung von Praktikums-, Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Geflüchtete eingestellt, ausgebildet und weiterqualifiziert. Die Entwicklung zeigt sich auch in der Zahl der Geflüchteten in Beschäftigung: Die Zahl der Beschäftigten aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern ist 2024 auf über 700.000 gestiegen. Damit hat jeder zehnte in Deutschland beschäftigte Ausländer einen Fluchthintergrund ().
Arbeitsmarktintegration fördern, schnelle Klarheit über Bleiberecht schaffen
Geflüchtete, die voraussichtlich länger in Deutschland bleiben werden, müssen schnellstmöglich in Schulbildung, Ausbildung und Beschäftigung integriert werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung zur dauerhaften Integration in die Gesellschaft. Es ist zudem auch volkswirtschaftlich sinnvoll, da Kosten durch den Bezug von Sozialleistungen reduziert werden. Dazu ist es erforderlich, Asyl- und eventuell anschließende Klageverfahren schnell abzuschließen, damit Klarheit über die Bleibeperspektive der Betroffenen herrscht. Wer keine Schutzberechtigung hat, muss das Land wieder verlassen oder zurückgeführt werden. Nur so findet das Asylsystem dauerhaft Unterstützung in der Gesellschaft. Für Geduldete, die gut integriert sind und deren Ausreise ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, bedarf es sinnvoller Bleiberechtsregelungen, die den Betroffenen eine dauerhafte Perspektive geben
Sprachförderung und Zugang zu Bildung von Geflüchteten zielgenau stärken

Der Erwerb von Deutschkenntnissen ist für die Integration und die späteren Berufschancen von zentraler Bedeutung. Entscheidend für ein erfolgreiches Erlernen der deutschen Sprache ist eine zielgruppengerechte und qualitativ hochwertige Sprachförderung. Dabei ist sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Sprachkursen, insbesondere auch im ländlichen Raum, zur Verfügung steht und die Kurse auch berufsbegleitend besucht werden können.

Grundlage für die Integrationspolitik sollte das „Prinzip des Förderns und Forderns“ sein: Zu Recht ist die Teilnahme an einem Integrationskurs für z. B. Personen, die Grundsicherung beziehen oder in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, verpflichtend. Denn Integration bedeutet neben Angeboten an die Geflüchteten auch, dass die Aufnahmegesellschaft die Erwartungen klar formuliert. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache ist es zentral, die Werte, die in Deutschland wichtig sind, z. B. Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung anzuerkennen.

Kinder und Jugendliche gilt es frühzeitig in das Bildungssystem zu integrieren. Kitas, Schulen, Berufsschulen und Bildungszentren müssen mit den nötigen Ressourcen, Erziehungs- und Lehrkräften ausgestattet werden. Notwendig ist zudem eine bundesweite Schulpflicht nach drei Monaten Aufenthalt und eine Sprachförderung, die bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt. 

Rechts- und Planungssicherheit in der Ausbildung für bessere Integrationschancen gewährleisten

Die Geflüchteten sind überwiegend unter 30 Jahre alt und sie stehen noch am Anfang ihres Berufslebens. Das junge Alter ist eine Chance, da viele Geflüchtete für eine duale Berufsausbildung in Betracht kommen. So können ihre Qualifikationen in der Berufsschule ausgebaut und mit der Praxis aus dem Berufsalltag kombiniert werden. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass Auszubildende eine begonnene Berufsausbildung auch bei z. B. negativem Ausgang des Asylverfahrens abschließen und im Anschluss eine Beschäftigung im Ausbildungsberuf aufnehmen können.

Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit sind für viele Jugendliche – Geflüchtete wie Einheimische – wesentlich, um den Weg einer (dualen) Ausbildung zu unterstützen. Die erfolgte Öffnung der Instrumente der Ausbildungsförderung ist deshalb ein deutlicher Fortschritt. Wichtig ist zudem eine kontinuierliche, individuelle Begleitung vor und während der Ausbildung oder berufsbegleitenden Qualifizierung (z. B. über Teilqualifizierungen) durch einen „Kümmerer“, der als zentraler Ansprechpartner – auch für den Arbeitgeber – fungiert.

Dauerhafte Lösung nur gesamteuropäisch möglich
Die EU steht in der Asyl- und Flüchtlingspolitik weiterhin vor immensen Herausforderungen, die nur gemeinsam geschultert werden können. Ein abgestimmtes Vorgehen und die Umsetzung des EU Migration und Asylpakets sind dringend notwendige Schritte für die Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen.