Chancen flexibler Beschäftigungsformen konsequent nutzen

Flexible Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit und Minijobs haben entscheidend zum kräftigen Beschäftigungsaufbau der letzten Jahre beigetragen. Sie sind unverzichtbare Bausteine eines ausgewogenen Gesamtpaketes für mehr Arbeitsmarktdynamik insgesamt. Vielfach erleichtern sie den Einstieg in Arbeit und bieten neue Beschäftigungsperspektiven insbesondere auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose.

Die Klage über den angeblichen Rückgang des so genannten „Normalarbeitsverhältnisses“ ist falsch und irreführend. Sie verstellt den Blick auf die in den letzten Jahren erzielten, großen Erfolge am. Seit 2006 ist die Zahl der abhängig Beschäftigten in einem „Normalarbeitsverhältnis“ um über 4,5 Mio. auf 27 Mio. gestiegen. Die flexible Beschäftigung ist dagegen im selben Zeitraum sogar um 250.000 auf 7,3 Mio. gefallen ist (Quelle: ). Vor allem auch durch flexible Beschäftigungsformen haben im Konjunkturaufschwung nach der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 viele Menschen den schnellen (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt geschafft. Die Deregulierung flexibler Erwerbsformen war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass heute mehr Menschen in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen als jemals zuvor. Umso wichtiger ist jetzt vor dem Hintergrund der Corona Pandemie flexible Beschäftigungsformen zu erhalten und nicht zu regulieren.
Flexible Beschäftigungsformen schaffen zusätzliche Chancen
Flexible Beschäftigungsformen sind vor allem ein Ausdruck gestiegener Flexibilitätsanforderung in den Unternehmen. Das Ergebnis einer wieder stärkeren Regulierung wären nicht mehr „Normalarbeitsverhältnisse“, sondern weniger Beschäftigungschancen für alle. Flexible Erwerbsformen – allen voran die Zeitarbeit – erweisen sich vor allem auch für Personen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, oft als Sprungbrett in Beschäftigung: Von Mai 2018 bis April 2019 hat laut Bundesagentur für Arbeit jeder sechste Arbeitslose, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat, diese in der Zeitarbeit gefunden. Bei Personen, die vorher langzeitarbeitslos oder noch nie beschäftigt waren, erfolgte sogar jede vierte Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit. senken die Einstiegshürden, insbesondere für jüngere Menschen. Gleichzeitig bieten sie längerfristige Beschäftigungsperspektiven, da knapp drei Viertel der zunächst befristet Beschäftigten eine Anschlussbeschäftigung erhält. Zudem werden flexible Erwerbsformen nicht selten den vom „Normalarbeitsverhältnis“ abweichenden Bedürfnissen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht. Ganz besonders gilt dies für die Teilzeitarbeit. Diese wird überdurchschnittlich oft von Eltern ausgeübt, für die ein Vollzeitjob wegen des fortbestehenden Mangels an bedarfsgerechten Kinderbetreuungsmöglichkeiten oft keine Möglichkeit ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. Letztlich muss es darum gehen, Übergänge zwischen den Erwerbsformen zu erleichtern und Beschäftigungschancen zu erhöhen. Zu Recht hat auch der Sachverständigenrat im Jahresgutachten 2018/2019 noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig flexible Beschäftigungsformen insbesondere für den Einstieg in Beschäftigung sind und dass weitere Einschränkungen von Zeitarbeit und vermieden werden sollten.
 
Flexible Erwerbsformen nicht als „atypisch“ stigmatisieren
Es ist abwegig und diffamierend, flexible Beschäftigungsformen als „atypisch“ oder gar „prekär“ zu bezeichnen. Damit soll der Eindruck erweckt werden, flexible Beschäftigungsformen würden grundsätzlich kein ausreichendes Einkommen ermöglichen. Dies ist aus verschiedenen Gründen ungerechtfertigt: Gerade befristete Beschäftigung oder Zeitarbeitsverhältnisse umfassen auch anspruchsvolle Tätigkeiten, die gut honoriert werden und die Beschäftigungsaussichten vieler Menschen verbessern. Für befristete Arbeitsverhältnisse gilt das Verbot der Schlechterstellung gegenüber unbefristet Beschäftigten. Bei Minijobs, die auf einen Monatslohn von 450 € begrenzt sind, oder auch bei einer Teilzeitbeschäftigung mit (oft frei gewählter) geringer Stundenzahl liegt es in der Natur der Sache, dass hiermit kein bedarfsdeckendes Arbeitseinkommen erreicht werden kann. Personen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, haben häufig weitere Einkommensquellen oder sind nicht auf eine Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt bedacht: Über 40 % der Minijobber sind Schülerinnen und Schüler, Studierende und Rentnerinnen und Rentner. Über 35 % sind Hausfrauen- und männer, die mit ihrem Minijob das Einkommen des Partners ergänzen. Neben den Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche, die auf nahezu 100 % der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit Anwendung finden, existieren inzwischen in zwölf Branchen Zuschlagstarifverträge, die eine angemessene Vergütung sichern. Die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stabilisiert zusätzlich die gesamte Branche.
 
Minijobs sind flexibler und einfacher zu handhaben als sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, da die Minijobs mit geringerem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Der Arbeitgeber muss einen Minijob lediglich bei der und seiner Berufsgenossenschaft anmelden und abrechnen. Der Arbeitgeber muss für geringfügig Beschäftigte etwas über 30 % Pauschalabgaben entrichten. Somit ist die Abgabenbelastung des Arbeitgebers bei einem Minijob sogar höher als bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeber. Dennoch ist die geringfügige Beschäftigung zur Abdeckung von Produktionsspitzen und saisonalen Erfordernissen wirtschaftlicher.