Arbeitsmarktpolitik

Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist für die Menschen in Deutschland sowie für die deutsche Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Arbeit bedeutet nicht nur, den Lebensunterhalt sichern zu können, sondern auch soziale Teilhabe, Anerkennung und persönliche Erfüllung. Für Wirtschaft und Gesellschaft ist es gerade vor dem Hintergrund des Bedarfs an qualifizierten Mitarbeitern und des demografischen Wandels entscheidend, dass alle Potenziale bestmöglich ausgeschöpft werden und alle Menschen optimal am Arbeitsmarkt partizipieren können.

Arbeitsmarktpolitik an Herausforderungen der Zukunft ausrichten
Vor 20 Jahren war Deutschland mit über 5 Mio. Arbeitslosen der „kranke Mann“ Europas. Seitdem hat sich die Arbeitsmarktsituation deutlich gebessert, der Arbeitsmarkt war lange ein Stabilitätsanker. Die Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine konnten auch Dank des massiven Einsatzes von Kurzarbeitergeld abgemildert werden.
Die Lage hat sich jedoch inzwischen gedreht, denn die schwache Konjunktur trifft auch den Arbeitsmarkt. Die Rücklage der ist wegen der hohen Ausgaben für das Kurzarbeitergeld fast vollständig aufgebraucht und die Arbeitslosigkeit steigt. Passungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu. Durch die Verrentung der Babyboomer wachsen die Fachkräfteengpässe, während sich Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt.
Am Arbeitsmarkt gefragte Qualifikation ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit
Im Hinblick auf den zunehmenden Strukturwandel der Wirtschaft werden die Qualifikation, berufliche Flexibilität und lebensbegleitende Weiterbildung eine immer wichtigere Rolle spielen. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Deswegen muss die BA gerade auch junge Menschen bereits zu Beginn ihres Ausbildungs- und Erwerbslebens in den Blick nehmen und sie, dort wo nötig, beim Übergang von Schule in den Beruf in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Bundesländern und anderen Akteuren gezielt unterstützen. Zudem müssen Geringqualifizierte möglichst auf dem Weg zu einem Berufsabschluss unterstützt werden, wenn persönliche Eignung vorliegt und ein Arbeitsmarktbedarf nach dem Zielberuf besteht. Dazu können auch genutzt werden. Die beste Lösung bleibt immer eine betriebliche Ausbildung, die mit allen Unterstützungsangeboten gerade für unter 25-Jährige den Vorzug behalten muss. Qualifizierung ist aber auch kein Allheilmittel. Sie darf nicht ins Blaue hinein erfolgen, sondern muss sich immer an den arbeitsmarktpolitischen Bedarfen orientieren. Wichtig bleibt möglichst zügig wieder die Integration in Arbeit zu schaffen und notwendige Qualifizierung dann möglichst „on-the-job“ zu absolvieren.
Grundlegende Reform der Arbeits- und Sozialverwaltung notwendig

Arbeitslose Menschen werden entweder durch die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung (SGB III) oder das steuerfinanzierte Bürgergeld (SGB II) unterstützt. Arbeitgeber wollen aber nicht zwei Ansprechpartner, nur weil arbeitslose Menschen in unterschiedlichen Rechtskreisen betreut werden. Das System der Arbeits- und Sozialverwaltung mit Arbeitsagenturen, gemeinsamen Einrichtungen und kommunalen Jobcentern ist hoch komplex, intransparent und damit unnötig teuer. Die Arbeits- und Sozialverwaltung für Erwerbsfähige muss grundlegend reformiert werden. Nur mit einer umfassenden Strukturreform, die auch die Bündelung und Zusammenfassung von Geldleistungen umfasst, wird die Arbeitsverwaltung handlungsfähig bleiben. Dann kann sie ihrem Auftrag nachkommen, Menschen in Arbeit zu bringen und Unternehmen bei der Arbeits- und Fachkräftesicherung zu unterstützen.

Arbeitslosenversicherung auf Kernaufgaben konzentrieren

Primäre Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist – neben der Auszahlung des Arbeitslosengeldes und des Kurzarbeitergeldes – die professionelle, schnelle und nachhaltige Vermittlung, Beratung und Förderung von Arbeitslosen. Nur in engen Grenzen und unter klarer Verantwortungsteilung übernimmt die Arbeitslosenversicherung auch präventive Aufgaben, die der Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder dem zügigen Start ins Berufsleben dienen, wie z. B. die Berufsorientierung und Berufsberatung. Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Erwerbsmigration muss daher auch Inland liegen und sich auf die Arbeitsmarktzulassung und die Beratung von Arbeitgebern über die Möglichkeiten der Zuwanderung fokussieren. Die angespannte Haushaltslage des Bundes führt zu Aufgaben- und Kostenverlagerungen in die Arbeitslosenversicherung. Beitragsmittel dürfen jedoch nur für Versicherungsleistungen verwendet und beitrags- und steuerfinanzierte Leistungen müssen wieder klar voneinander abgegrenzt werden.

Die von Beschäftigten ist vorrangig Aufgabe von Beschäftigten und Arbeitgebern. Keiner kann Weiterbildung besser als die Betriebe. Um die Fehlentwicklung der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung zu einer Bundesagentur für Weiterbildung zu vermeiden, muss die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten konsequent auf arbeitsmarktpolitische Notwendigkeiten fokussiert werden. Hier leisten BA und Arbeitslosenversicherung ihren originären Beitrag und Anstöße zum lebensbegleitenden Lernen. Dies ist eng verschränkt mit lebensbegleitender Berufsberatung durch die BA, die immer in großen Netzwerken und wo möglich als Verweisberatung erfolgen soll.

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