Arbeitsmarktpolitik
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist für die Menschen in Deutschland sowie für die deutsche Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Arbeit bedeutet nicht nur, den Lebensunterhalt sichern zu können, sondern auch soziale Teilhabe, Anerkennung und persönliche Erfüllung. Für Wirtschaft und Gesellschaft ist es gerade vor dem Hintergrund des Bedarfs an qualifizierten Mitarbeitern und des demografischen Wandels entscheidend, dass alle Potenziale bestmöglich ausgeschöpft werden und alle Menschen optimal am Arbeitsmarkt partizipieren können.
Arbeitsmarktpolitik an Herausforderungen der Zukunft ausrichten
Am Arbeitsmarkt gefragte Qualifikation ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit
Grundlegende Reform der Arbeits- und Sozialverwaltung notwendig
Arbeitslose Menschen werden entweder durch die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung (SGB III) oder das steuerfinanzierte Bürgergeld (SGB II) unterstützt. Arbeitgeber wollen aber nicht zwei Ansprechpartner, nur weil arbeitslose Menschen in unterschiedlichen Rechtskreisen betreut werden. Das System der Arbeits- und Sozialverwaltung mit Arbeitsagenturen, gemeinsamen Einrichtungen und kommunalen Jobcentern ist hoch komplex, intransparent und damit unnötig teuer. Die Arbeits- und Sozialverwaltung für Erwerbsfähige muss grundlegend reformiert werden. Nur mit einer umfassenden Strukturreform, die auch die Bündelung und Zusammenfassung von Geldleistungen umfasst, wird die Arbeitsverwaltung handlungsfähig bleiben. Dann kann sie ihrem Auftrag nachkommen, Menschen in Arbeit zu bringen und Unternehmen bei der Arbeits- und Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Arbeitslosenversicherung auf Kernaufgaben konzentrieren
Primäre Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist – neben der Auszahlung des Arbeitslosengeldes und des Kurzarbeitergeldes – die professionelle, schnelle und nachhaltige Vermittlung, Beratung und Förderung von Arbeitslosen. Nur in engen Grenzen und unter klarer Verantwortungsteilung übernimmt die Arbeitslosenversicherung auch präventive Aufgaben, die der Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder dem zügigen Start ins Berufsleben dienen, wie z. B. die Berufsorientierung und Berufsberatung. Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Erwerbsmigration muss daher auch Inland liegen und sich auf die Arbeitsmarktzulassung und die Beratung von Arbeitgebern über die Möglichkeiten der Zuwanderung fokussieren. Die angespannte Haushaltslage des Bundes führt zu Aufgaben- und Kostenverlagerungen in die Arbeitslosenversicherung. Beitragsmittel dürfen jedoch nur für Versicherungsleistungen verwendet und beitrags- und steuerfinanzierte Leistungen müssen wieder klar voneinander abgegrenzt werden.