Pandemie

 

Doch sollten wir uns gerade jetzt auf das besinnen, was trotz allem gelingt. Denn trotz aller gesundheitlich notwendigen Einschränkungen leisten die Unternehmen in Deutschland einen herausragenden Beitrag zur Bewältigung der Krise. Sie entwickeln und produzieren, sie schaffen Wohlstand und geben so im besten Sinne Arbeit – und damit Halt in schwierigen Zeiten. Und all das unter Einhaltung ausgefeilter und gut durchdachter Hygienekonzepte.

Steffen Kampeter, BDA-Hauptgeschäftsführer 

Corona stellt alle vor gewaltige Herausforderungen. Betroffen ist in besonderer Weise das Arbeitsleben. Von besonderer Aktualität sind der Umgang mit Urlaubsrückkehrern sowie die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes. Rechtsunsicherheit besteht insbesondere aufgrund der Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die ungeklärten Spielraum für Auslegungen zulassen und der insoweit nicht einheitlichen Behördenpraxis. Die Legislative bleibt aufgefordert, bestehende Regelungslücken zu schließen.
In Zeiten der Pandemie ist Rechtssicherheit besonders wichtig. Für die Unternehmen – insbesondere solche mit Standorten an verschiedenen Stellen des Bundesgebiets – ist es unverzichtbar, dass die Regelungen zu Quarantäne und Entschädigungen einheitlich gelten und angewendet werden. Die erheblichen wirtschaftlichen Lasten dürfen nicht weiter auf die Unternehmen verschoben werden. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes nicht beschäftigen, muss ein möglicher Verdienstausfall vom Staat getragen werden.
 
Die Maßnahmen von Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt hart getroffen. Um Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern, sollte den von einer Betriebsschließung betroffenen Unternehmen ein Entschädigungsanspruch zustehen. Zudem ist es notwendig, kluge Maßnahmen für einen Neustart des Wirtschaftslebens zu entwickeln. Ein zentrales Element hierfür sind größere Planungssicherheit und ein Belastungsmoratorium. Das letzte, was jetzt nötig wäre, sind neue Belastungen und neue Reglementierungen.
 
Als Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände haben wir stets den konstruktiven Dialog mit unserem Sozialpartner und der Politik gesucht. Die Wirtschaft braucht nicht viel, um Deutschland mit ihrer Kraft aus der Krise zu helfen. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Pandemie auch als Chance für längst überfällige Reformen zu verstehen; als eine Chance für eine Stärkung der Sozialpartnerschaft, der Entbürokratisierung, einer Neuauflage des Arbeitszeitgesetzes und einer dem Zeitalter der Digitalisierung entsprechenden, dauerhaften Virtualisierung der Betriebsratsarbeit - um nur einige der vielen Möglichkeiten zu nennen.
 
Der Umgang mit Corona wirft neue und alte arbeitsrechtliche Fragen auf, die die BDA im ständigen Austausch mit ihren Mitgliedern berät. Neben den Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz und der Rückkehr aus Risikogebieten sind insbesondere die Beschlüsse der sog. „Corona-Gipfel“ und laufende Gesetzgebungsverfahren von besonderer Aktualität. Darüber hinaus stellen sich tagesaktuelle Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb, zu Befreiungen von der Maskenpflicht, zu Beherbergungsverboten von Dienstreisenden, zur Nutzung der Corona-App und zur Kurzarbeit sowie zur mobilen Arbeit.
Zu den wichtigsten Themen rund um Corona hat die BDA zahlreiche erstellt.
Arbeitsschutz & Covid-19
Besonders in den letzten Monaten haben die umfangreichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz dazu beigetragen, die Pandemie bestmöglich einzudämmen und dennoch die Wirtschaft (so gut es ging) stabil zu halten. Die Arbeitgeber haben sich daher aktiv an der Erarbeitung entsprechender Maßnahmen beteiligt, die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS zu finden sind. Neben diesen branchenübergreifenden Regeln haben die Berufsgenossenschaften zahlreiche, für die Branchen spezifische Maßnahmen empfohlen, die von den Arbeitgebern frühzeitig und gewissenhaft umgesetzt wurden. Dies zeigt auch die Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Knapp 80 % der Betriebe setzen spezielle Regelungen zum Arbeitsschutz in der Corona-Krise um und in 98 % dieser Betriebe ist die Geschäftsführung an deren Entwicklung und Umsetzung beteiligt.
 
Die Regelungen zur Einreise verändern sich dynamisch, weshalb wir jeweils die entsprechenden Seiten der Bundesministerien und der Bundespolizei verlinkt haben.
 
Das Infektionsschutzgesetz wirft in der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen auf, die für Rechtsunsicherheit sorgen. Da die Corona-Pandemie eine besondere Situation darstellt, für die es an vergleichbaren Fällen fehlt, gilt es den jeweiligen Einzelfall genau zu betrachten und rechtlich zu würdigen. Das Ziel bleibt, die betrieblichen Abläufe weitgehend zu sichern und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
 
Die Nutzung der App kann einen Beitrag zur Infektionsbekämpfung leisten. Erfolgt eine Meldung an den Arbeitgeber, ist er berechtigt, alles betriebsorganisatorisch Notwendige zu unternehmen, um eine weitere Verbreitung der Infektion aufzuhalten. Um die Bereitschaft der Arbeitnehmer zu erhöhen, die Warn-App aus freien Stücken zu nutzen, sollte im Infektionsschutzgesetz klar geregelt sein, dass im Falle einer Meldung ein Entschädigungsanspruch entsteht.
 
Viele Unternehmen möchten zur Eindämmung der Pandemie, zur Aufrechterhaltung des Betriebs und bspw. zur Ermöglichung der Kinderbetreuung während der Corona-Krise die Möglichkeit anbieten, erstmalig oder verstärkt von zu Hause, im sog. Homeoffice zu arbeiten. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, seine Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte zu erbringen. Etwas anderes gilt, wenn sich ein solches Recht aus seinem Arbeitsvertrag oder z.B. einer Betriebsvereinbarung ergibt. Demgegenüber kann der Arbeitgeber bei einem erhöhten Risiko im Betrieb, etwa durch Infektionsfälle oder begründete Verdachtsfälle bei Beschäftigten, berechtigt sein, Homeoffice einseitig anzuordnen.
Aktuelle Gesetzesänderungen und Beschlüsse
  • Gesetzesentwurf eines dritten Bevölkerungsschutzgesetzes
  • Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 28. Oktober 2020
  • Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen zu telefonischen Krankschreibungen vom 15. Oktober 2020