Den Strukturwandel der deutschen Wirtschaft
klug und nachhaltig gestalten

Die Digitalisierung und die Weichenstellungen gegen die Erderwärmung verursachen einen beschleunigten sektoralen, qualifikatorischen und regionalen Strukturwandel, der mit erheblichen Veränderungen für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und (Weiter-)Bildungssystem einhergeht. Wirtschaft und Arbeitswelt werden sich in den kommenden Jahren stark verändern. Hinzu kommt der demografische Wandel mit der wachsenden Notwendigkeit zur Fachkräftesicherung. Das erfordert von den Betrieben, wie auch von den Beschäftigten ein höheres Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft.  

Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt haben in der Vergangenheit solche Strukturwandel bereits mehrfach erfolgreich durchlaufen. Das alles ist aber kein Selbstläufer. Nur mit wettbewerbsfähigen Unternehmen können wir den Wandel mitgestalten, Wachstum erhalten und somit Wohlstand und den erreichten hohen Beschäftigungsstand auch im aktuellen Strukturwandel halten und möglichst weiter ausbauen.  

Dazu müssen alle Akteure auf dem Arbeitsmarkt ihrer Verantwortung gerecht werden: Die Hauptverantwortung für die Gestaltung des Strukturwandels liegt bei den Unternehmen und ihren Beschäftigten selbst. Die Arbeitgeber tragen Verantwortung für ihre Beschäftigten und sichern mit ihrem Engagement in der Aus- und Weiterbildung den Erhalt der Fachkräftebasis. Als Betriebspartner arbeiten sie auf betrieblicher Ebene an praktikablen Lösungen, als Tarifpartner schaffen sie über Tarifverträge den passenden Rahmen für den Strukturwandel in den jeweiligen Branchen. Für Beschäftigte wird sich individuelle Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie aus Flexibilität, Veränderungs- und Weiterbildungsbereitschaft und damit einer ständig aktualisierten Beschäftigungsfähigkeit speisen.  

Die Aufgabe des Staates ist es, Unternehmen und Beschäftigte bei der Gestaltung des Strukturwandels zu unterstützen. Das geht am besten durch die Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Dort, wo es notwendig ist, sollte der Staat – und in bestimmten Fällen auch die von den Arbeitgebern und Beschäftigten getragene Arbeitslosenversicherung – durch arbeitsmarktpolitische Instrumente eine gezielte Weiterbildungsförderung weiter aktiv unterstützen.  

24. Juli 2024

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