Flexible Regelungen fördern schnelle Entscheidungen

Die Betriebsverfassung ist ein wichtiger Baustein der Arbeitsmarkt- und Arbeitsrechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitwirkung des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, ist in Deutschland generell akzeptiert und anerkannt. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind, gebildet werden. Der gewählte Betriebsrat hat Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte.

Die Betriebsverfassung hat sich in der Praxis, insbesondere bei der Bewältigung verschiedener Krisen immer wieder bewährt und ist ein prägendes Element der Unternehmens- und Betriebskultur. Eine Modernisierung des Gesetzes sollte die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebspartner weiter stärken.
 
Die Dauer der Mitbestimmungsverfahren kann insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt die notwendige Umsetzung geplanter Vorhaben unnötig verzögern. Deshalb ist eine allgemeine Beschleunigungsvorschrift erforderlich, die dem Arbeitgeber vorläufige Entscheidungen ermöglicht. Betriebliche Mitbestimmung muss schnell, flexibel und passgenau sein. Flexible Regelungen fördern schnelle Entscheidungen im Interesse von Betrieb und Belegschaft. Dies gilt im Besonderen für Interessenausgleich und Sozialplan.
 
Betriebsverfassung muss anpassungsfähiger werden
Die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsratsstrukturen passen häufig nicht zur Unternehmensstruktur. Es ist deshalb sinnvoll, in stärkerem Maße betriebliche Abweichungen von den gesetzlich festgelegten Strukturen zuzulassen. Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert solche Abweichungsmöglichkeiten, weil die Betriebsstrukturen der überholten analogen Arbeitswelt – z.B. im Rahmen von Matrixstrukturen – so oft nicht mehr bestehen.
 
Ziel jeder Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes muss es sein, Verfahren zu beschleunigen, Mitbestimmungsstrukturen anpassungsfähig zu gestalten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten zu stärken. Betriebsverfassung bedarf vielmehr neuer Gestaltungsspielräume insbesondere für Arbeitgeber und Betriebsrat, um Betriebsstrukturen anpassungsfähig zu halten und schnell auf Anforderungen von Kunden und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Ein Beitrag hierzu kann die Einführung von generellen Fristen bei Mitbestimmungsverfahren sein.
 
Chancen der Digitalisierung für Betriebsratsarbeit nutzen
Ein erster Schritt zu einer durchgreifenden Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung sollte in jedem Fall die Perpetuierung der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur virtuellen Betriebsratsarbeit darstellen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der andauernden Pandemie ein Gebot der Stunde. Zu erwägen ist sogar, dies verpflichtend zu machen. Darüber hinaus ist es notwendig, elektronische Betriebsratswahlen zuzulassen. Gerade letztere können Kosten sparen und die Wahlbeteiligung erhöhen.
 
Trotz der teils unflexiblen und hoch bürokratischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber wie vom Gesetz gewollt, zumeist nicht nur professionell, sie erfolgt zum Wohle des Betriebs und seiner Arbeitnehmer.
17. November 2020

Betriebsverfassung