In einer globalisierten Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung für multinationale Unternehmen eine herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen Wettbewerbs zu. Der praxisnahe Ansatz stärkt das verantwortungsbewusste unternehmerische Handeln. Nun kommt es darauf an, die Leitsätze über die OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen weltweit zu verbreiten. Insbesondere weitere Entwicklungs- und Schwellenländer sollten jetzt für die Annahme der Leitsätze gewonnen werden, um verantwortungsvolle Rahmenbedingungen für den internationalen Handel zu setzen. Die OECD-Leitsätze sind natürlich allein nicht in der Lage, ein „level playing field“ in der Welt zu gewährleisten. Die grundlegenden Umwelt- und Sozialstandards müssen von Staaten um- und durchgesetzt werden. Aber die Leitsätze haben das Potential diese Bemühungen zu unterstützen. Dieses Potential sollte besser genutzt werden.Neben den OECD-Leitsätzen gibt eine Reihe weiterer Referenztexte und Leitlinien, die Unternehmen in ihrer geschäftlichen Praxis als Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusstes Handeln dienen. Zu nennen sind vor allem die dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Umsetzung dieser Leitlinien ist zwar nicht rechtsverbindlich, jedoch haben viele Unternehmen eigene Prozesse und Maßnahmen entwickelt, um die tatsächliche weltweite Umsetzung dieser Standards zu fördern, oder treten bestehenden Sektorinitiativen bei, wie z. B. amfori, Chemie³ oder dem Textilbündnis. Netzwerke und Initiativen, wie z. B. die regionalen Global Compact Netzwerke, die Nationalen Kontaktstellen (NKS) nach den OECD-Leitsätzen und die Aktivitäten der ILO fördern zudem die Verbreitung und Umsetzung dieser Orientierungsrahmen.
Die Nationalen Kontaktstellen im Rahmen der OECD-Leitsätze haben die Aufgabe, die OECD-Leitsätze zu verbreiten und helfen bei Unstimmigkeiten oder Beschwerden bezüglich ihrer Umsetzung, indem sie vermitteln und schlichten. Die Leitsätze sind der einzige international vereinbarte Standard, der durch einen derartigen Umsetzungsmechanismus gestützt wird. Das Verfahren vor den NKS wurde zur konstruktiven Lösung von Problemen in Zusammenhang mit internationalen Investitionen geschaffen und nicht zur Erzeugung von Rechtsstreitigkeiten. Die NKS-Struktur darf nicht für allgemeine Kampagnen missbraucht werden. Dies würde einen Missbrauch der Leitsätze darstellen, die faires Verhalten anregen und fördern sollen. Die OECD-Leitsätze sehen deshalb richtigerweise vor, dass „guter Glaube“ im NKS-Verfahren erforderlich ist und schützen die Vertraulichkeit des Verfahrens. In Deutschland ist die NKS beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angesiedelt.
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