“Inklusion gelingt!“

Mit dieser Botschaft wirbt die BDA gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen, sich durch Leistung am Arbeitsplatz zu bewähren, sind nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll und Bestandteil gelebter Betriebskultur. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeits- und Berufsleben ist ein wichtiges gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen. Die Arbeitgeber nehmen diese Verantwortung ernst und setzen sich aktiv für die Ausbildung, die berufliche Inklusion und den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ein. 1,1 Million ( ) schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies. Sie sind – richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Beschäftigte, die vielfach besonders motiviert ihre Aufgaben erfüllen.
Inklusion im ureigenen Interesse der Unternehmen
Bereits seit Jahren engagieren sich die BDA und ihre Mitgliedsverbände dafür, Unternehmen zu mehr Ausbildung, Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermutigen. Die Internetseite bietet hierfür umfangreiche Informationen gezielt für Arbeitgeber. Die Bewältigung des demografischen Wandels und der daraus resultierende Mangel an Fachkräften sowie älter werdende Belegschaften bergen neue Chancen gerade auch für Menschen mit Behinderungen. Viele Unternehmen setzen im Rahmen einer demografiefesten Personalpolitik auf den bewussten Umgang mit : Beschäftigte werden entsprechend ihrer Stärken eingesetzt und bei ihren Schwächen unterstützt. Gerade das Potenzial von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wird dabei immer stärker in den Fokus genommen. Der überwiegende Anteil von Behinderungen ist nicht angeboren, sondern diese sind Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Für Unternehmen ist es im ureigenen Interesse, ihre betroffenen oft langjährigen Beschäftigten gerade wegen ihres Erfahrungswissens im Betrieb zu halten.
 
Sanktionierung führt nicht zu mehr Inklusion

Mit einer verschärften Sanktionierung wird die gemeinsame Botschaft konterkariert, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein Gewinn für und im betriebswirtschaftlichen Interesse von Unternehmen ist und nicht etwas, das Zwang erfordert. Bei der Diskussion um Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote muss berücksichtigt werden: Schon jetzt übersteigt die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung deutlich. Selbst wenn also alle Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung integriert werden könnten, könnte die Beschäftigungsquote von 5 % dennoch nicht erreicht werden.

 
Trägerübergreifenden Lotsen für Arbeitgeber schaffen
Das gegliederte System der Rehabilitation ist sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgeber schwer durchschaubar. Vielfach ist es schwierig zu erkennen, welcher Träger für welche Fördermaßnahmen zuständig ist. Dabei ist gerade eine abgestimmte, schnelle, wirksame und betriebsnahe Unterstützung und Beratung durch die Rehabilitationsträger entscheidend für den Erfolg. Richtig war daher mit den , trägerübergreifende Lotsen zu schaffen, die schnell und unbürokratisch passgenaue Beratung in der Region vermitteln können.
Einblicke in die Praxis mit Handlungsempfehlungen zum Thema Inklusive Führung: „Inklusive Führung – So gelingt die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen"
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Zum Thema Ausbildung: „Ziemlich beste Mitarbeiter – Erfahrungen, Fakten und Tipps rund um die inklusive Ausbildung“
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Sonderregelungen dürfen nicht zur Ausgrenzung führen

Die vielen, gut gemeinten Sonderregelungen für schwerbehinderte Beschäftigte erschweren es, das bei Beschäftigten und bei Arbeitgebern leider manchmal noch bestehende Vorurteil „schwerbehindert gleich leistungsgemindert“ aufzubrechen und Unternehmen zu mehr Einstellungen schwerbehinderter Menschen zu ermutigen. Viele Schutzvorschriften bewirken oft das Gegenteil von Inklusion, indem sie sogar neue zusätzliche Einstellungshemmnisse errichten. Entscheidend für mehr Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sind vor allem professionelle Hilfe und Unterstützung zur Überwindung objektiver Hindernisse sowie erfolgreiche Beispiele gelungener Eingliederung und Inklusion. Hier sind vor allem die Profis in den Arbeitsagenturen sowie bei den Reha-Trägern und nicht zuletzt auch die Integrationsämter und nun die EAA gefordert. Kontraproduktiv wäre es, durch neue – wenn auch oft gut gemeinte – Schutzvorschriften oder weitere Überregulierung im Behindertenrecht weiter zu suggerieren, dass Menschen mit Behinderungen per se ein geringeres Leistungsniveau besitzen.

Informationsportal REHADAT: Mit vierzehn Portalen, zahlreichen Publikationen, Apps und Seminaren ist REHADAT das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene, aber auch für Unternehmen. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.
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Wirtschaft ist vielfach engagiert
Viele Unternehmen setzen sich für eine verbesserte Inklusion ein. Erfolgreiche Beispiele gelungener Inklusion im Interesse aller Beteiligten, die zum Nachahmen anregen sollen, werden zudem jährlich durch den Inklusionspreis für die Wirtschaft prämiert, den das UnternehmensForum zusammen mit der BA, der Charta der Vielfalt und der BDA vergibt. Solche erfolgreichen Beispiele wird die BDA weiter verbreiten und so aufzeigen, wie ein gelebtes Miteinander in Arbeit und Beruf gelingen kann.
Sozialpartner aktiv: Um gemeinsam für mehr Inklusion in den Betrieben zu sorgen, haben BAVC und IG BCE am 2. September 2020 in Hannover eine Sozialpartnervereinbarung zum Thema Inklusion unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht neun Handlungsfelder vor. Vor allem das Bewusstsein in den Betrieben für die Bedeutung der Inklusion soll verbessert und auf konkrete Hilfsangebote hingewiesen werden.
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29. August 2023

Inklusion