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Der europäische Soziale Dialog ist für die Arbeitgeber ein Instrument, die europäische Sozialpolitik im Sinne der Unternehmen und Beschäftigten aktiv zu gestalten. Er hat sich als ein praxisorientiertes und zielgerichtetes Instrument erwiesen und kann einen erheblichen Beitrag zur Integration in der EU leisten. Das gilt sowohl für die soziale Dimension des Europäischen Binnenmarkts als auch der Wirtschafts- und Währungsunion. Denn, im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft, führt der europäische Soziale Dialog zu konkreten Ergebnissen, die für die Unternehmen und Beschäftigten einen Mehrwert auf betrieblicher Ebene bringen und Lösungen aufzeigen, anstatt sie zusätzlicher einengender Regulierung zu unterwerfen.
Die Arbeitgeber fordern, dass die Sozialpartner sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene angemessen in die Verfahren zur wirtschaftspolitischen Koordinierung („Economic Governance“) im Rahmen des Europäischen Semesters eingebunden werden. Dies gilt insbesondere auch für den im Zuge der Covid-19-Pandemie vereinbarten Aufbaufonds und die damit verbundene Vorbereitung und Umsetzung der nationalen Resilienz- und Aufbaupläne. Eine enge Einbindung und Abstimmung politischer Maßnahmen mit nationalen und europäischen Sozialpartnern ist für deren erfolgreiche Umsetzung, insbesondere auch bei der Überwindung von Krisen, von grundlegender Bedeutung. Sie gewährleistet nicht nur die zielgerichtete und praxisorientierte Ausgestaltung von Reformen und Hilfsmaßnahmen, sondern stärkt darüber hinaus deren gesellschaftliche Akzeptanz.
Die EU-Kommission ist aufgefordert die Autonomie der europäischen Sozialpartner vollumfänglich zu respektieren. Zuletzt stellte die EU-Kommission den europäischen Sozialen Dialog durch die Rücknahme der auf einer Sozialpartnervereinbarung basierenden Elternurlaubsrichtlinie und die Verabschiedung einer neuen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben jedoch grundsätzlich in Frage. Dieses beispiellose Vorgehen schwächt den Sozialen Dialog und entspricht nicht dem Geist der EU-Verträge.
Im Februar 2018 einigten sich die europäischen Sozialpartnerorganisationen BusinessEurope, SMEunited, der Europäische Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen (CEEP) und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) auf ein
.Mit dem Ziel, geplante EU-Regulierung sozialpartnerschaftlich auszugestalten, haben die Arbeitgeber bereits mehrfach die Möglichkeit des europäischen Sozialen Dialogs nach Art. 155 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union) aufgegriffen, Rechtssetzungsvorhaben der EU-Kommission zusammen mit den Gewerkschaften inhaltlich selbst auszuhandeln. Auf diese Weise haben die europäischen Sozialpartnerorganisationen BusinessEurope, SMEunited, CEEP und EGB in Form von Rahmenabkommen den Inhalt der Richtlinien zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverträgen in eigener Verantwortung ausgehandelt. Dabei ist es den Arbeitgebern gelungen, angesichts sehr unterschiedlicher nationaler Ansätze in diesen Themengebieten, Regelungen zu vereinbaren, die bei der nationalen Umsetzung hinreichend viel Raum für die Berücksichtigung von nationalen Besonderheiten lassen und den Anliegen auch von kleinen und mittleren Unternehmen besondere Berücksichtigung schenken.