Im Juli 2022 hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klagen mehrerer Gewerkschaften (dbb Beamtenbund, GDL, Pilotenvereinigung Cockpit, Marburger Bund) gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz abgewiesen. Es läge kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11) aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vor. Das Gesetz verfolge das legitime Ziel, die Kompromissfindung in einem Betrieb zu erleichtern und faire Tarifverhandlungen sicherzustellen, ohne dass eine Gewerkschaft von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen, einen Tarifvertrag aushandeln könne, der zulasten der anderen Mitarbeiter gehe.