Soziale Selbstverwaltung stärken – Organisation effizienter gestalten

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung muss in ihrer Autonomie gestärkt und effizienter gestaltet werden. Sie gewährleistet, dass nicht der Staat, sondern über die Sozialwahlen legitimierte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler selbst die Sozialversicherungsträger verwalten. Sie hat sich in ihren Grundstrukturen seit über 100 Jahren bewährt, ist jedoch reformbedürftig.

Die Autonomie der Sozialversicherungsträger ist in den letzten Jahren durch einen gewachsenen Staatseinfluss auf die Sozialversicherung immer weiter beschnitten worden. Damit Versicherte und Arbeitgeber die von ihnen finanzierten Sozialversicherungen verantwortlich und aktiv mitgestalten können, muss dieser Trend umgekehrt werden. Nur so kann die notwendige Staatsferne gewährleistet werden. Gleichwohl ist eine Strategie zu entwickeln, die Verwaltungseffizienz zu verbessern.

Das Bundesarbeitsministerium hat bereits 2008 das Gutachten „Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ veröffentlicht, in dem einige Modernisierungsvorschläge bereits vorgezeichnet wurden.

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Die BDA hat die Gesetzesinitiative zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen im Dialog mit dem Bundesarbeitsministerium intensiv begleitet und ihre Änderungsvorschläge unterbreitet.

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Gestaltungsrechte erweitern

Die Gestaltungsrechte der sozialen Selbstverwaltung sind dort, wo es sinnvoll ist, zu erweitern. Die Verantwortungsbereiche von Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und sozialer Selbstverwaltung müssen sachgerecht abgegrenzt sein. Der Staat sollte sich dazu auf den Erlass der Rahmengesetzgebung beschränken und die konkrete Ausgestaltung dieser Gesetzgebung der Selbstverwaltung überlassen. Kranken- und Pflegekassen müssen in Zukunft wieder Vorstandsverträge eigenverantwortlich abschließen können. Die Berufung von hauptamtlichen Geschäftsführern der Sozialversicherung muss ausschließlich in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung fallen. Auch die Arbeitslosenversicherung mit Selbstverwaltung handelt aus eigenem Recht auch gegenüber Ministerien und ist keine nachgeordnete Dienstbehörde.

Neues Verwaltungsratsmodell einführen

Die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sehr unterschiedliche Organisation der Selbstverwaltung sollte durch ein einheitliches Verwaltungsratsmodell ersetzt werden. Die heutige Doppelstruktur von Vorstand und Vertreterversammlung in der Renten- und Unfallversicherung führt zu einer unnötigen Mehrfachbefassung von Gremien mit denselben Fragestellungen. Außerdem sind eine hinreichende Koordination und Abstimmung zwischen beiden Gremien kaum zu gewährleisten. Die Reform der Selbstverwaltung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung hat gezeigt, dass schlankere Strukturen zu mehr Effizienz und damit besserer Steuerung führen.


wichtige Termine

Alle sechs Jahre finden bei den gesetzlichen Kranken­versicherungs-, Rentenversicherungs- und Unfall­versicherungs­trägern die Sozialwahlen statt. Am 31. Mai 2023 wurden zum dreizehnten Mal die Mitglieder der Selbst­verwaltungs­organe gewählt. Informationen über die Arbeit der gewählten Personen in der Selbst­verwaltung finden Sie unter:



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10. Juni 2024

Soziale Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung muss in ihrer Autonomie gestärkt und effizienter gestaltet werden. Sie gewährleistet, dass nicht der Staat, sondern über die Sozialwahlen legitimierte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler selbst die Sozialversicherungsträger verwalten. Sie hat sich in ihren Grundstrukturen seit über 100 Jahren bewährt, ist jedoch reformbedürftig.