Reform der Sicherheitsbeauftragten – Chance für echten Bürokratierückbau im Arbeitsschutz nicht verspielen

 

BDA AGENDA 05/26 | EXTRA DER WOCHE | 05. März 2026

Reform der Sicherheitsbeauftragten – Chance für echten Bürokratierückbau im Arbeitsschutz nicht verspielen

Weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohem Schutzniveau – das muss der Leitgedanke der geplanten Reform der Sicherheitsbeauftragten sein. Besonders kleinere Betriebe dürfen auf spürbare Entlastung hoffen, wenn die Reformpläne richtig ausgestaltet werden.

Was sich ändern soll

Eine neue Formulierungshilfe der Bundestagsfraktionen CDU/CSU & SPD sieht nun jedoch vor, dass auch Betriebe unter 50 Beschäftigten bei besonderen Gefährdungen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssten. Das BMAS-Konzept vom Oktober 2025 sah vor, die Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 statt wie bisher ab 20 Beschäftigten greifen zu lassen. Für Betriebe bis 250 Beschäftigte sollte ein einzelner Sicherheitsbeauftragter genügen.

Versprochene Entlastung droht ins Gegenteil verkehrt zu werden

Diese Einschränkung überkompensiert die angekündigte Entlastung: Statt weniger müssten hunderttausende zusätzliche Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, da künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten erfasst würden. Eine rechtssichere Unterscheidung von einfachen und besonderen Gefährdungen ist nicht möglich und würde die Gefährdungsbeurteilung zusätzlich überfrachten. Absurdes Beispiel: In einem Betrieb mit zwei Beschäftigten und besonderen Gefährdungen müsste einer als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden und den anderen auf sicheres Verhalten hinweisen.

Forderung: Schwellenwert durchgängig auf 50 Beschäftigte anheben

Alle Betriebe unter 50 Beschäftigten müssen von der Bestellpflicht befreit werden. Kleinere Betriebe werden durch diese Pflicht überproportional belastet, obwohl Probleme dort informeller und einfacher gelöst werden. Die unternehmerische Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben bliebe voll erhalten, jedoch würde dafür mehr Freiraum geschaffen. Die fachkundige sicherheitstechnische Betreuung ab einem Beschäftigten müsste weiterhin gewährleistet sein.

Die Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit & Soziales am 2. März 2026 hat den Korrekturbedarf deutlich gemacht: Die BDA begrüßt die Reform, besteht aber auf einer Anhebung der Schwelle auf 50 Beschäftigte – ohne Wenn und Aber. Nun liegt es in den Händen der Politik, diese versprochenen spürbaren Entlastungen durchzusetzen. Klar ist auch: Die Reform der Sicherheitsbeauftragten ist nur ein erster Schritt. Weitere Vereinfachungen bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Arbeitsschutzausschuss sind ebenso überfällig wie die Möglichkeit für Kleinstbetriebe, qualifizierte Gesundheitsfachkräfte für bislang einzelne betriebsärztliche Leistungen einzusetzen. Den vollständigen Forderungskatalog der BDA zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz finden Sie hier.


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