




©AdobeStock Jirapong
Bürokratieabbau lässt sich u. a. auch durch eine Reform der Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber (U1- und U2-Verfahren) erreichen. Diese Verfahren haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2022 einen Erfüllungsaufwand von 350 Mio. € bei den Arbeitgebern verursacht. Zudem weisen die für ein bloßes Aufwands-Umlageverfahren extrem hohen Verwaltungskosten der Krankenkassen (641 Mio. € im Jahr 2023) auf ein erhebliches Potenzial zur Kostenreduzierung hin. In der aktuellen Situation ergibt sich insbesondere bei einer unterjährigen Anpassung der Umlagesätze für das U1-Verfahren als auch bei der Einstellung neuer Beschäftigter zusätzlicher Verwaltungsaufwand seitens der Unternehmen. Hier bestünde u. a. durch die Anwendung einheitlicher Umlagesätze ein Einsparpotenzial von 2 bis 5 Minuten pro Fall entsprechend dem Leitfaden der Bundesregierung und des Normenkontrollrates.
Zu den unseren Vorschlägen zur Vereinfachung des Beitrags- und Melderechts zählen u. a. folgende Punkte:Neu ab 4. Oktober 2023 das SV-Meldeportal
Die Sozialversicherungsträger sind gemäß §95a des SGB IV gesetzlich verpflichtet eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen.
Für die häufigsten Fragen hat die BDA ein FAQ zu Ihrer Unterstützung erstellt.
Informationen erhalten unsere Mitglieder auch in unseren BDA-Praxisseminaren:
Weitere interessante Links zum Thema:
![]()
Erklärvideo zur eAU
![]()



Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen