Arbeitslose Menschen werden entweder durch die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung (SGB III) oder die steuerfinanzierte Grundsicherung (SGB II) unterstützt. Die Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen SGB III und SGB II müssen weiter optimiert werden. So wollen Arbeitgeber z. B. nicht zwei Ansprechpartner, nur weil arbeitslose Menschen in unterschiedlichen Rechtskreisen betreut werden. Für eine nachhaltige Grundsicherung bedarf es neben verbesserter Arbeitsanreize eine Entlastung der Jobcenter von unnötigem Verwaltungsaufwand und eine Entbürokratisierung des Leistungsrechts. Bestehende arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente müssen flexibler kombiniert und sinnvolle Förderketten gebildet werden, in denen die nächsten Förderschritte vorausgeplant, das Erreichte regelmäßig überprüft und ggf. nachjustiert wird. Entscheidend sind eine systematische Kompetenzdiagnostik, intensive Begleitung in den notwendigen Fällen und Nachbetreuung auch nach erfolgreicher Integration, um die Beschäftigung zu stabilisieren und zu sichern.