Rehabilitation trägt zur Fachkräftesicherung bei

Rehabilitation ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Sozialstaats. Sie trägt dazu bei, Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen (wieder) in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt durch den Einsatz ihrer eigenen Arbeitskraft zu bestreiten. Ein wirtschaftlich unabhängiges und selbstbestimmtes Leben bleibt dadurch möglich. Erfolgreiche Rehabilitationsleistungen können und müssen künftig noch stärker dazu beitragen, das Arbeits- und Fachkräfteangebot in Deutschland zu sichern und die tatsächliche Lebensarbeitszeit zu verlängern.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der bereits heute bestehenden und sich weiter verschärfenden Fachkräfteengpässe können es sich die Unternehmen nicht leisten, nach einer Krankheit länger als nötig auf ihre Beschäftigten zu verzichten. Hieran hat auch die Corona-Krise nichts grundlegend geändert. Vielmehr ist es für die Unternehmen ein ureigenes Interesse, die Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu fördern und zu erhalten und durch Wiedereingliederung das bestehende Wissen und die Erfahrung für das Unternehmen zu bewahren. Aber auch die bessere Erschließung der Potenziale von insgesamt durch (Wieder-)Eingliederung auf Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes ist für die Unternehmen von immer größer werdender Bedeutung. Auf diese Weise können Fachkräfte gehalten bzw. freie Stellen besetzt werden.
 
Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen werden in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen. Das System der Rehabilitation muss daher leistungsfähiger und wirkungsvoller aufgestellt werden. Der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung kommt dabei eine große Bedeutung zu. Erfolgreiche, an Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Rehabilitationsleistungen tragen dazu bei, das Arbeits- und Fachkräfteangebot in Deutschland zu erhöhen und die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Sie sind aber auch entscheidend, um berufliche und gesellschaftliche Teilhabe für den Einzelnen zu ermöglichen. Sie sind nicht zuletzt wesentlich, um die sozialen Sicherungssysteme nicht zusätzlich und unnötig zu belasten und um sie zukunftssicher aufzustellen.
 
Reha-Prozesse müssen verbessert werden
Grundsätzlich sind die im Rehabilitationssystem zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Dabei sind die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen. Wurden 2006 noch rund 25 Milliarden € für Rehabilitation und Teilhabe insgesamt ausgegeben, waren es im Jahr 2018 schon über 38 Milliarden €. Es ist daher entscheidend, den Einsatz von Förderinstrumenten an den Grundsätzen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit auszurichten.
 
Die BDA hat im April 2019 für eine bessere und erfolgreichere Rehabilitation gemacht: Reha-Bedarfe müssen frühzeitiger erkannt und eine zeitnahe Versorgung sichergestellt werden, Schnittstellenprobleme gelöst und die trägerübergreifende Zusammenarbeit weiter verbessert werden. Zudem ist es notwendig Transparenz über den Reha-Prozess zu schaffen. Deshalb muss der neue Teilhabeverfahrensbericht aussagekräftig sein. Für Arbeitgeber fehlt es nach wie vor an einem , der durch den Rehadschungel lotst. Medizinische und berufliche Rehabilitation müssen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Da 40 % der Grundsicherungsempfänger nach SGB II nach eigener Einschätzung schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen aufweisen, muss Rehabilitation im SGB II einen viel größeren Stellenwert erhalten. Der Grundsatz ambulant vor stationär muss konsequent umgesetzt, die Angebote der Berufsförderungswerke noch betriebsnäher ausgestaltet werden und die Wirtschaftlichkeit von trägereigenen Reha-Einrichtungen sichergestellt werden.
 
Teilhabeverfahrensbericht schafft wichtige Transparenz.
Der durch das Bundesteilhabegesetz durch Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) jährlich zu erstellende schafft endlich Transparenz über die Zusammenarbeit der Reha-Träger und das Reha-Leistungsgeschehen. Ein besseres Erkennen verfahrenshemmender Divergenzen und Intransparenzen im Rehabilitationsrecht ist für Verbesserungen in einem in mehrere Träger gegliederten Rehabilitationssystem zentral.
 
Eigenvorsorge und betriebliche Prävention müssen wichtige Rolle spielen
Durch Prävention und verbesserte private und betriebliche Gesundheitsvorsorge sollten Rehabilitationsfälle am besten von vorneherein vermieden werden. Jeder und jede Einzelne sollte dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Deutsche Unternehmen können im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Bereich gesundheitsgerechter und leistungsfördernder Arbeitsbedingungen bereits auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie tragen durch einen erfolgreich betriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie durch vielfältige Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung erheblich zur Prävention bei.
9. November 2022

Rehabilitation