Der Erwerb von Deutschkenntnissen ist für die Integration von Geflüchteten und ihre späteren Berufschancen von zentraler Bedeutung. Entscheidend für ein erfolgreiches Erlernen der deutschen Sprache ist eine zielgruppengerechte, qualitativ hochwertige und ausreichende Sprachförderung. Mit einer Kombination aus Sprach- und Orientierungskurs, der auf das Leben in Deutschland vorbereiten soll, bilden die Integrationskurse hierbei den ersten Baustein. Dabei ist sicherzustellen, dass ausreichende Kapazitäten für die Integrationskurse, insbesondere im ländlichen Raum zur Verfügung stehen, und die Kurse zeitnah nach Einreise beginnen. Der gezielte Ausbau der berufsbezogenen Sprachkurse, der auf die Integrationskurse aufbauen soll, ist der nächste Baustein, um die allgemeine Sprachkompetenzen weiterzuentwickeln und branchenspezifische Fachsprache zu erlernen. Coronabedingte Kursunterbrechungen müssen schnellstmöglich nachgeholt oder – soweit möglich – durch virtuelle Formate ergänzt werden.
Grundlage für die Integrationspolitik sollte das „Prinzip des Förderns und Forderns“ sein: Die Teilnahme am Integrationskurs muss deshalb verpflichtend sein. Denn Integration bedeutet neben Angeboten an die Zugewanderten auch, dass die Aufnahmegesellschaft die Erwartungen klar formuliert. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache ist es unabdingbar, dass Geflüchtete die Werte der demokratischen Gesellschaft und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Toleranz anerkennen.
Kinder und Jugendliche gilt es frühzeitig in das Bildungssystem zu integrieren. Kitas, Schulen, Berufsschulen und Bildungszentren müssen mit den nötigen Ressourcen, Erziehungs- und Lehrkräften ausgestattet werden. Notwendig ist zudem eine bundesweite Schulpflicht nach drei Monaten Aufenthalt und eine Sprachförderung, die bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt.
Da die Mehrheit der Geflüchteten unter 30 Jahre alt ist, stehen sie noch am Anfang ihres Berufslebens. Das junge Alter ist eine Chance, da viele Geflüchtete für eine duale Berufsausbildung in Betracht kommen. So können ihre Qualifikationen in der Berufsschule ausgebaut und mit der Praxis aus dem Berufsalltag kombiniert werden. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass Auszubildende ihrer Berufsausbildung zu Ende machen können und z. B. nicht abgeschoben werden können. Die Ausbildungsduldung (sog. 3+2-Regelung) für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete verbessert die Integrationschancen in Ausbildung deutlich und stellt sicher, dass eine begonnene Ausbildung auch beendet werden kann. Dabei ist eine bundesweit abgestimmte und transparente Anwendungspraxis dieser Regelung entscheidend, um effektive Rechtssicherheit für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende zu schaffen.
Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit sind für viele Jugendliche – Geflüchtete wie Einheimische – wesentlich, um den Weg einer (duale) Ausbildung zu unterstützen. Die erfolgte Öffnung der Instrumente der Ausbildungsförderung ist deshalb ein deutlicher Fortschritt. Wichtig ist zudem eine kontinuierliche, individuelle Begleitung vor und während der Ausbildung oder berufsbegleitenden Qualifizierung (z. B. über Teilqualifizierungen) durch einen „Kümmerer“, der als zentraler Ansprechpartner – auch für den Arbeitgeber – fungiert.
Entwicklung der Asylerstantragszahlen seit 2012, Quelle: BAMF, Asylzahlen, Oktober 2020