Wir sind Listenträger und wollen mit Bewerberinnen und Bewerbern in Kontakt treten
Bei der Listenaufstellung entscheiden Listenträger auf Arbeitgeberseite frei über die Kandidatinnen und Kandidaten für ein Ehrenamt beim jeweiligen Sozialversicherungsträger. Gerade mit Blick auf die Fristen und verschiedene gesetzliche Vorgaben (Beauftragtenregelung, Geschlechterquoten) kann es aber hilfreich sein, auf eine Liste mit Interessentinnen und Interessenten zurückgreifen zu können. Die BDA kann Sie unterstützen, indem sie Ihnen die Kontaktdaten von Interessentinnen und Interessenten übermittelt, die sich gerne im jeweiligen Sozialversicherungsbereich engagieren würden. Es obliegt alleine den Listenträgern, sich ein Bild über die Eignung der Personen zu machen.