Sichere Freizügigkeit durch das digitale Covid-Zertifikat der EU


BDA AGENDA 14/21 | BERICHT AUS BRÜSSEL
Wie das neue Covid-Zertifikat der EU funktioniert und warum Personenfreizügigkeit in Pandemiezeiten endlich wieder großgeschrieben werden kann.

Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat das häufig unkoordinierte Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten die ohnehin schon belastenden Beschränkungen der Freizügigkeit weiter erschwert. Trotz vielfältiger Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Beschränkungen koordiniert abzubauen und unverhältnismäßigen Maßnahmen entgegenzuwirken, haben nationale Alleingänge immer wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Ende Mai haben sich Europäisches Parlament und Rat auf ein digitales Covid-Zertifikat der EU geeinigt. Das digitale Covid-Zertifikat gilt zur Bescheinigung einer Covid-19-Impfung, eines negativen Testergebnisses (PCR oder Antigen) oder einer Genesung nach einem positiven PCR-Testergebnis. Die Länder können es bereits jetzt ausstellen und verwenden – ab dem 1. Juli 2021 soll es dann EU-weit verfügbar sein. Vollständig umgesetzt wird das Zertifikat nicht nur den Personenverkehr erleichtern, sondern vor allem auch ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU sicherstellen.

Auf Reisen sollte man mit einem digitalen Covid-Zertifikat der EU grundsätzlich von Freizügigkeitsbeschränkungen ausgenommen sein: Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaberinnen und Inhaber von digitalen Covid-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Freizügigkeitsbeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. 

Das Zertifikat im Überblick:

 Was genau ist zertifizierbar? Es ist möglich, ein Impfzertifikat (Impfstoff und Hersteller, Anzahl der verabreichten Dosen, Datum der Impfung), ein Testzertifikat (Art des Tests, Datum und Uhrzeit des Tests, Testzentrum und Ergebnis) oder ein Genesungszertifikat (Datum des positiven Testergebnisses, Geltungsdauer) vorzuweisen. Alle drei Optionen sollen gleichberechtigt Ausnahmen für Reisebeschränkungen ermöglichen.

Was macht das Zertifikat aus? Es ist kostenlos im Digital- und/oder Papierformat in der jeweiligen Landessprache sowie auf Englisch verfügbar und enthält einen QR-Code. Das Zertifikat ist in allen EU-Staaten gültig.

Wie funktioniert das Zertifikat? Das Zertifikat enthält einen QR-Code mit elektronischer Signatur zum Schutz vor Fälschung. Bei der Kontrolle werden dann QR-Code und Signatur überprüft. Jede ausstellende Stelle (Krankenhaus, Testzentrum oder Gesundheitsbehörde) hat ihren eigenen digitalen Signaturschlüssel. Sämtliche Schlüssel sind EU-weit in einer Datenbank gespeichert. Zudem hat EU-Kommission eine Schnittstelle eingerichtet, über die alle Zertifikat-Signaturen EU-weit überprüft werden.

Wann ist das Zertifikat in Deutschland einsatzbereit? In Deutschland kann derzeit schon der Impfnachweis ausgestellt werden. Er kann in der Arztpraxis, Apotheke oder in einem Impfzentrum generiert werden. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein QR-Code erstellt. Die Geimpften können ihn dann entweder mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App scannen, um den Impfnachweis in die App zu integrieren und somit per QR-Code ihren Impfstatus nachweisen zu können. Die deutsche Version muss somit noch bis spätestens Mitte August um das digitale Test- und Genesungszertifikat ergänzt werden.