Validierung von Kompetenzen nicht bürokratisieren, Teilqualifikationen stärken, Digitalisierung voranbringen!
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
26. März 2024
Zusammenfassung
Die Ziele des Gesetzentwurfs sind richtig. Es ist gut, beruflich erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen, Hürden für den alternativen Erwerb eines Berufsabschlusses abzubauen und den Pool qualifizierter Fachkräfte zu erweitern. Es ist wichtig, die Digitalisierung in der beruflichen Bildung zu stärken, mehr Transparenz und Rechtsklarheit zu schaffen sowie Bürokratie abzubauen. Die Ziele werden mit den geplanten Regelungen nur zum Teil erreicht.
Das Verfahren zur Validierung ist langwierig und kostenintensiv. Es gefährdet das Berufsprinzip und verschärft das Problem der Prüferknappheit. Zudem kann es in den Betrieben zu Irritationen bei tariflichen Eingruppierungen führen. Die Absolventinnen und Absolventen des Verfahrens bleiben trotz des Aufwands formal unqualifiziert. Aus diesen Gründen sollte das geplante gesetzlich normierte Verfahren zur Feststellung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen nicht eingeführt werden.
Sinnvoll wäre dagegen, Teilqualifikationen im Rahmen der Weiterbildung zu stärken: Wer alle aus einem Ausbildungsberuf abgeleiteten und qualitätsgesicherten Teilqualifikationen durchlaufen hat, dem sollte die Zulassung zur Externenprüfung garantiert und so der Weg zum qualifizierten Berufsabschluss verlässlich geöffnet werden. Das würde Anreize setzen, alle Teilqualifikationen bis zur Externenprüfung durchzuführen. Durch flexible Qualifizierungen und Kompetenzfeststellungsverfahren kann dem akuten Fach- und Arbeitskräftemangel deutlich entgegengewirkt werden.
Zielführend und hilfreich ist, die Potenziale der Digitalisierung in der beruflichen Bildung stärker zu nutzen. Das gilt auch für die geplante Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis sowie für die Regelungen zu gemeinsamen Berufen verschiedener Zuständigkeitsbereiche.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Bildung
T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de
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