Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
20. August 2025
Vorbemerkung
Es ist zu begrüßen, dass der Konstruktionsfehler des Transformationsfonds mit dem KHAG korrigiert werden soll, denn die Kosten des Abbaus der von der Politik verursachten Überversorgung im stationären Bereich darf nicht zur Hälfte auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung abgewälzt werden. Die Schaffung einer medizinischen Infrastruktur ist als Daseinsvorsorge Sache der Länder und nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist daher richtig, dass der Umbau der Krankenhauslandschaft nun auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden soll.
Im Übrigen darf aber die mit dem KHVVG begonnene Krankenhausreform nicht durch das KHAG weiter verwässert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Qualitätskriterien und Mindestmengen für die Behandlung in Krankenhäusern bundesweit ausnahmslos gelten und die Länder nur an die Krankenhäuser Versorgungsaufträge vergeben dürfen, die die Kriterien erfüllen. Nicht benötigte Krankenhausbetten müssen konsequent abgebaut werden. Die Folge wäre eine quantitative Konsolidierung der Krankenhauslandschaft bei gleichzeitiger Verbesserung der Behandlungsqualität und einer Schonung der Personalressourcen.
Die vollständige Stellungnahme (In Tabellenformat) steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
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